Radikal-islamistischer Syrien-Kämpfer in Frankfurt vor Gericht
Frankfurt - Weil er sich mit einer Schnellfeuerwaffe an der Seite radikal-islamistischer Kämpfer am syrischen Bürgerkrieg beteiligt haben soll, muss sich seit Montag ein 29 Jahre alter Syrer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Ibrahim H. die "Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung" sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.
Neben dem Besitz der Schnellfeuerwaffe soll Ibrahim H. auch für ein Foto neben einer Maschinenkanone posiert haben.
Mitglied war er laut Anklage in der Terrororganisation "Ahrar al-Sham", die sich seit dem Jahr 2011 als kämpfende Fraktion an dem Bürgerkrieg in Syrien beteiligt.
Die angeklagten Vorwürfe gegen Ibrahim H. datieren auf den Zeitraum 2013/14. Ein Jahr später kam H. über die "Balkan-Route" nach Deutschland, wo er nach einem Aufenthalt in einer Flüchtlingsunterkunft wieder nach Syrien zurückkehrte.
Nach seiner erneuten Einreise nach Deutschland wurde er im Februar vergangenen Jahres schließlich festgenommen. Zwischenzeitlich waren Ermittlungen gegen ihn geführt worden.
Umfangreiche Beweisaufnahme
Zum Prozessauftakt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt äußerte er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Dem Gericht steht eine umfangreiche Beweisaufnahme bevor – die Termine reichen vorerst bis Juni.

Titelfoto: Anas Alkharboutli/dpa