Thüringen lockert Strafverfolgung bei geringem Cannabis-Besitz

Erfurt - Thüringen lockert die Strafverfolgung beim Besitz geringer Cannabismengen.
Seit Jahresbeginn können beim Besitz von bis zu zehn Gramm Haschisch die Ermittlungsverfahren bei Ersttätern von den Staatsanwälten eingestellt werden, erklärte der Thüringer Generalstaatsanwalt Andreas Becker am Dienstag. Bislang galten sechs Gramm als Richtwert.
Becker hatte zum 1. Januar eine Verfügung erlassen, wonach die Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt werden können, die zum gelegentlichen Eigenverbrauch bis zu zehn Gramm Cannabis angebaut, sich verschafft oder besessen haben. Thüringen folge damit dem Beispiel von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
"Die neue Regelung ist ein Schritt hin zu einer modernen, effektiven Drogenpolitik, aber kein Freibrief", betonte Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne). "Wir wollen uns auch in diesem Bereich an der Lebenswirklichkeit orientieren und setzen auf Aufklärung und qualifizierte Hilfe für Suchtkranke."
Die Verfügung gelte allerdings nicht, wenn von der Tat eine Fremdgefährdung ausgehe, was beispielsweise in Schulen, Krankenhäusern oder Diskotheken oder im Straßenverkehr der Fall sei.
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