Schwerer Verkehrsunfall: 42-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt!

Meißen - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nach einem schweren Verkehrsunfall im Februar gegen einen 42-Jährigen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung Klage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden klagt gegen einen 42-Jährigen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Dresden klagt gegen einen 42-Jährigen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. (Symbolbild)  © 123RF/niratpix

Am 15. Februar 2022 gegen 5.45 Uhr war der Beschuldigte mit seinem Auto auf der Staatsstraße 85 in Richtung Lommatzsch unterwegs. In einer Rechtskurve wollte der 42-Jährige trotz fehlender Einsicht in den Gegenverkehr einen Lkw überholen.

Etwa mittig auf Höhe des Lastkraftwagens nahm der Autofahrer die Lichter eines entgegenkommenden Fahrzeuges wahr. Anstatt sein Vorhaben abzubrechen, beschleunigte der 42-Jährige sein Auto weiter.

Der Fahrer des Lkws musste, ebenso wie der entgegenkommende 34-Jährige, eine Vollbremsung machen, um einen Frontalzusammenstoß der beiden Autos zu verhindern.

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Durch die Notbremsung geriet der Autofahrer auf den rechten unbefestigten Fahrbahnrand. Dort drehte er sich im Uhrzeigersinn, kippte die Straßenführung hinunter und kollidierte mit einem Baum.

34-jähriger Autofahrer querschnittsgelähmt

Der 34-jährige Geschädigte lebt fortan mit einer Querschnittslähmung. (Symbolbild)
Der 34-jährige Geschädigte lebt fortan mit einer Querschnittslähmung. (Symbolbild)  © 123rf/nanastudio

Infolge des Aufpralls erlitt der 34-jährige Autofahrer zahlreiche Verletzungen und eine lebenslange Querschnittslähmung. Er musste mehrere Wochen im Krankenhaus stationär behandelt werden.

Am Auto des Geschädigten ist durch den Unfall ein Totalschaden in Höhe von 3.500 Euro entstanden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun bekannt gegeben, dass sie gegen den Beschuldigten Klage wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung erhoben hat.

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Der 42-Jährige soll eine sechsmonatige Freiheitsstrafe bekommen, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt sei, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag an das Amtsgericht Meißen.

Außerdem soll der Beschuldigte seinen Führerschein entzogen bekommen und innerhalb der nächsten sechs Monate keinen neuen beantragen können.

Titelfoto: 123/niratpix

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