
Junge (11) auf Angelausflügen missbraucht: So lautet das Urteil
Mehr als sechs Jahre Haft für 64-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs
Schwerin - Im Prozess gegen einen 64-jährigen Schweriner wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung hat das Landgericht am Freitag ein Urteil gefällt.

Der Angeklagte muss für sechs Jahre und drei Monate in Haft.
Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Schweriner seit 2013 einen Jungen aus seinem Bekanntenkreis in acht Fällen zu sexuellen Handlungen gezwungen hat.
Unter anderem verging er sich bei nächtlichen Angelausflügen an dem Kind, das beim ersten Vorfall noch elf Jahre alt war.
Der Angeklagte hatte kurz vor dem Ende des Prozesses die Taten eingeräumt und so eine weitaus höhere Strafe vermieden. Der 64-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt, der Verteidiger hielt sechs Jahre für angemessen.

Fotos: DPA