Gebhardts Weinschank-Denkmal abgerissen: Bauherr und Architekt müssen zahlen
Meißen - Einst Wirtschaft, in der der Legende nach schon August der Starke geweilt haben soll. Dann ein stadtbekanntes Meißener Lokal und später als "Gebhardts Weinschank" auf der Liste der Kulturdenkmäler des Freistaates.
Am Montag war das alte Gelände vom Plossenberg in Meißen ein Fall fürs Amtsgericht. Der neue Eigentümer Jürgen H. (54) und sein Architekt Andreas S. (57) sollen es ohne Genehmigung abgerissen haben.
Das älteste Gebäude von Gebhardts Weinschank stammt mindestens aus dem Jahr 1770. Zum Winzerhaus kamen über die Jahrhunderte Weinstube, Kelterkeller, Scheune, Wirtschaftsgebäude dazu.
Nach der Wende wurde das Lokal geschlossen und sich selbst überlassen. Vandalismus, Brände, Witterung hatten freie Hand. "Bis zum Erwerb durch Herrn H. 2008 hat die Behörde keinerlei Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen", so Michael Stephan, einer der Verteidiger.
Unternehmer Jürgen H. wollte dann dort ein Einfamilienhaus errichten. Die Denkmalschutzbehörde genehmigte den diffizilen Umbau. Doch dann wurden laut Behörde die Gebäude vorsätzlich teilweise abgebrochen, was strafbar ist.
"Jede Fliese, jeder Balken, jeder Stein, der geborgen werden konnte, ist eingelagert", so Jürgen H. "Wo neu gebaut wurde, sind alte Teile mit eingearbeitet." Außerdem ergaben sich bei derlei Altsubstanz ständig Bau-Änderungen, erklärten auch Zeugen.
Über die Änderungen wurde die Behörde informiert. Aber die nahm es offenbar mit der Kontrolle nicht so genau.
"Ein Vorsatz ist nicht nachzuweisen. Allenfalls war das fahrlässig", so der Richter, der das Verfahren aber einstellte.
Dafür zahlen Jürgen H. 2000 Euro und Andreas S. 3000 Euro an gemeinnützige Kindervereine.