Schuldig! Heike Wunderlichs Mörder muss für immer hinter Gitter

Zwickau - Es dauerte genau 11.101 Tage - dann war der Mord an Heike Wunderlich († 18) gesühnt. Mittwoch Mittag sprach das Landgericht Zwickau den Mörder der jungen Vogtländerin schuldig. Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld - Helmut S. (62) kommt vermutlich nie wieder frei.
Die Auszubildende Heike Wunderlich war am 9. April 1987 gegen 21.45 Uhr mit ihrem Moped bei einer Freundin losgefahren - es war das letzte Lebenszeichen. Am nächsten Morgen fand ein NVA-Soldat die vergewaltigte und erdrosselte Vogtländerin an der Talsperre Pöhl. Es fehlten ihre Uhr, 700 DDR-Mark Monatslohn, Schmuck - und fast 30 Jahre lang die heiße Spur zum Täter.
Der war mittlerweile nach Gera weitergezogen, drei Mal verheiratet, hatte zwei Kinder. Und viele Vorstrafen: Helmut S. wurde unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung und sexueller Nötigung verurteilt. Somit gelangte auch sein genetischer Fingerabdruck in die Datenbank der Ermittler. 2015 dann der Treffer: Die Experten entdeckten an Kleidungsstücken der Toten den DNA-Abdruck von Helmut S. - Festnahme.
Der Frührentner stritt aber alles ab. Seit dem 12. Dezember 2016 wurde vorm Landgericht verhandelt. Helmut S. selber schwieg. Lediglich über seine Verteidiger ließ er ausrichten: „Nein, ich war das nicht.“ Als Nebenkläger verfolgte der Bruder der Toten, Frank Wunderlich (45), den Prozess: „Der Täter soll unsere Nähe und unseren Hass spüren.“
Mittwoch Mittag sprach Richter Klaus Hartmann (59) das Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Theo Stiegler