Darf man auf dem Balkon grillen?

Spontanes Grillen bei schönem Wetter erfreut sich großer Beliebtheit. Wer keinen Garten hat und nicht irgendwo hinfahren will, der grillt auf dem Balkon. Fraglich ist, ob man das darf. TAG24 klärt auf.

Auf dem Balkon zu grillen ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt Ausnahmen.
Auf dem Balkon zu grillen ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt Ausnahmen.  © unsplash/Andrik Langfield

Saftiges Steak, Rostbratwurst, Grill-Käse oder geröstetes Gemüse - beim Grillen ist für jeden Geschmack etwas dabei. Bei gutem Wetter sieht und riecht man die Rauchschwaden vom Grill überall. Gern wird auch auf dem Balkon gegrillt.

Nun stellt sich die Frage, ob man auf dem Balkon grillen darf und was dabei zu beachten ist. In Deutschland gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage fürs Grillen.

Je nachdem, wo gegrillt wird, greifen unterschiedliche Regelwerke. Gibt es Unklarheiten oder Streit, entscheidet notfalls ein Gericht. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze am gewünschten Grill-Ort zu informieren, weil es anderenfalls teuer werden kann.

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt, aber es gibt Ausnahmen.

Weitere Tipps gibt es übrigens im Haus & Garten-Ratgeber.

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In welchen Fällen darf nicht auf dem Balkon gegrillt werden?

Beim Grillen auf dem Balkon sollte man umsichtig sein, denn es kann sogar eine Kündigungs seitens Vermietung drohen. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) gibt es zwei Ausnahmefälle, in welchen das Grillen auf dem Balkon verboten ist:

1. Wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen ausdrücklich verbietet.

Die Vermietung darf das Grillen auf dem Balkon verbieten. Es lohnt sich also ein Blick in den Mietvertrag oder Haus- und Brandschutzordnung. Wird das Grillen grundsätzlich verboten, dann darf auch kein Gas- oder Elektrogrill als rauchfreie Alternative zum Holzkohlengrill verwendet werden.

Folgen der Missachtung eines solchen Verbotes können die Abmahnung oder die Kündigung der Mieter durch die Vermietung sein. Wohnungseigentümer müssen sich einem Mehrheitsbeschluss, welcher das Grillen verbietet, beugen.

Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte Rauchbildung vermeiden.
Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte Rauchbildung vermeiden.  © unsplash/Maude Frédérique Lavoie

2. Wenn der Rauch vom Grill in die Nachbarschaftswohnung zieht.

Wird das Grillen nicht von der Vermietung verboten, dann müssen die Nachbarn es dulden, außer sie werden durch das Grillen belästigt. Wenn Rauch, dichter Qualm oder Ruß vom Grill in die Wohnung der Nachbarn ziehen, dann gilt das als eine Ordnungswidrigkeit, welche eventuell ein Bußgeld zur Folge hat. Der Rauch sollte z.B. auch nicht zu der frisch aufgehängten Wäsche der Nachbarn ziehen. Werden die anderen Anwohner durch das Grillen beeinträchtigt, dann darf nicht auf dem Balkon gegrillt werden. Diese Regelung gilt auch für Wohnungseigentümer.

Allgemeingültige Angaben des Mietrechtes zur Länge und Anzahl vom Grillen gibt es nicht. Auch die Vorgaben zur Entfernung zum Nachbarn oder zur Benutzung von Holzkohlen-, Elektro- oder Gasgrill sind verschieden. Von Gerichten liegen ganz unterschiedliche Urteile dazu vor.

Wichtig ist es auch hierbei die Gesetze und gemeindlichen Satzungen zu unzulässigem Lärm und Schutz vor Ruhestörung zu beachten. Das Gebot lautet: rücksichtsvolles Grillen.

Tipps fürs Grillen ohne Rauch

  • Benutze einen Elektro- oder Gasgrill.
  • Verwende Kohle von Harthölzern wie Laubhölzer von guter Qualität und mit hohem Kohlenstoffgehalt und guter Brennleistung.
  • Verwende als Alternative zur Kohle Briketts von Kokosnussschalen.
  • Verzichte beim Anzünden auf Brandbeschleuniger, benutze stattdessen einen Anzündkamin oder eine Heißluftpistole und achte auf genügend Sauerstoffzufuhr.
  • Verwende sehr trockenes Material.
  • Gib acht, dass kein Fett auf die Glut gelangt. Grille z.B. das Grillgut in Aluminiumschalen.
  • Lösche das Grillgut nicht ab.

Fazit:

Unter Beachtung der Regelungen im Mietvertrag oder Hausordnung und unter Rücksichtnahme auf Nachbarn kann nach Herzenslust auf dem Balkon gegrillt werden, zum Beispiel mit einem Elektrogrill.

Fühlen sich Nachbarn gestört, empfiehlt sich eine persönliche Einigung, genauso können Absprache bzw. Ankündigung des Grillens hilfreich sein. Möglicherweise freut sich die Nachbarschaft, wenn man sie gleich mit zum Grillen einlädt.

Titelfoto: unsplash/Andrik Langfield

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