Fundtiere: Was tun, wenn einem ein Tier zugelaufen ist?

Laut dem Haustierzentralregister Tasso gehen jedes Jahr 100.000 Haustiere verloren. Dazu gehören Hunde und Katzen, aber auch exotischere Tiere wie Wellensittiche oder Schildkröten.

Streunende Tiere sollten unbedingt gemeldet werden!
Streunende Tiere sollten unbedingt gemeldet werden!  © 123RF/radututa

Doch was ist eigentlich zu tun, wenn man selbst auf einen streunenden Hund oder eine herrenlose Katze trifft?

Kann man sie einfach mitnehmen oder müssen die Fundtiere abgeben werden?

Und wer übernimmt eigentlich die Kosten, wenn die Tiere verletzt zum Tierarzt gebracht werden müssen?

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Hier im Haustier-Ratgeber bekommst Du die Antworten.

Was zählt überhaupt als Fundtier?

Kranke oder geschwächte Tiere sind auf Hilfe angewiesen.
Kranke oder geschwächte Tiere sind auf Hilfe angewiesen.  © Unsplash/Mukesh Jain

Es ist nicht immer ganz einfach zu erkennen, ob ein Haustier auf Abwege geraten ist oder sich nur wenige Meter entfernt von seinem Zuhause befindet.

Vor allem bei freilaufenden Katzen in ländlichen Regionen handelt es sich häufig um Freigänger. Diese wandern tagtäglich durchs Gelände, aber kehren immer wieder zu ihrem festen Zuhause zurück.

Grundsätzlich gelten daher jene Haustiere als Fundtiere, die von ihren Haltern dauerhaft entlaufen sind oder keinen bekannten Besitzer haben.

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Ist man unsicher, ob es sich um ein Fundtier handelt, gibt es dennoch einige Anzeichen, die erkennen lassen, ob ein Tier akut Hilfe benötigt:

1. Das Tier wurde mitten in der Natur, in einem Park oder an der Straße in einer Kiste oder Transportbox ausgesetzt. Hunde werden häufig an etwas festgebunden.

2. Das Tier wirkt sehr ungepflegt. Machen der Hund oder die Katze einen sehr schmutzigen Eindruck oder haben sie sogar kahle Stellen im Fell, ist der Vierbeiner höchstwahrscheinlich ohne festes Zuhause.

3. Das Haustier wirkt sehr abgemagert und übermäßig hungrig.

4. Das Tier ist verletzt. Humpeln, offene Wunden oder verklebte Augen, Nasen und Ohren sollten von einem Tierarzt untersucht werden.

Tier gefunden: Was ist jetzt zu tun?

Noch immer werden viele Haustiere einfach in der Wildnis ausgesetzt.
Noch immer werden viele Haustiere einfach in der Wildnis ausgesetzt.  © Unsplash/George Bonev

Hat man es mit einem herrenlosen Tier zu tun, sind die Finder verpflichtet, umgehend eine Fundanzeige zu erstatten. Das ist sogar per Gesetz (§965 BGB) vorgeschrieben. Hält man sich nicht daran, könnte man wegen Fundunterschlagung angezeigt werden.

Die Fundanzeige kann tagsüber beim Ordnungsamt oder dem Fundbüro der Gemeinde oder Stadt durchgeführt werden. In der Nacht ist die Polizei dafür zuständig.

Bei einer Fundanzeige sind folgende Angaben zu machen:

  • Um welche Tierart handelt es sich?
  • Wo wurde das Tier gefunden?
  • Um welche Uhrzeit wurde das Tier gefunden?

Natürlich kann das Tier auch ins Tierheim gebracht werden. Dessen Mitarbeiter übernehmen dann die Fundanzeige.

Müssen gefundene Tiere im Tierheim abgegeben werden?

Nein. Nachdem die Fundanzeige ordnungsgemäß erstattet wurde, ist es nicht zwingend notwendig, den Streuner ins Tierheim zu bringen.

Während der Suche nach dem Halter können die tierlieben Finder ihre Fundtiere auch selbst pflegen, sofern sie das nötige Fachwissen dazu besitzen.

Fundtiere online bei TASSO melden

Freilaufende Haustiere sollten zu ihrer eigenen Sicherheit als Fundtier gemeldet werden.
Freilaufende Haustiere sollten zu ihrer eigenen Sicherheit als Fundtier gemeldet werden.  © Unsplash/Christoph Schmid

Möchte man das Tier vorerst nicht ins Tierheim bringen, kann man nach getätigter Fundanzeige auch eigenständig nach dem Besitzer suchen.

Mit Infozetteln, die an Laternen angebracht oder im nahegelegenen Supermarkt verteilt werden, erhöht man die Chancen, das Tier schnell seinem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

Handelt es sich bei dem Fundtier um einen Hund oder eine Katze, sollte man nach Hinweisen Ausschau halten, die dabei helfen, den Vierbeiner zu identifizieren.

Trägt das Fundtier eine TASSO-Plakette oder besitzt es einen Transponder (kann im Tierheim oder beim Tierarzt festgestellt werden)?

Dann lässt sich die Nummer bei www.tasso.net überprüfen. Möglicherweise ist hier bereits eine Suchmeldung hinterlegt worden, auf die hin man sich melden kann.

Hat das Fundtier hingegen eine Tätowierung im Ohr oder verfügt über keinerlei Kennzeichnung und Registrierung?

Dann bietet Tasso eine Notrufzentrale unter der Nummer +49 (0) 61 90 / 93 73 00 an, bei der man sein Fundtier melden kann. Die Hotline ist dabei rund um die Uhr erreichbar. Schon so manches Mal konnte aufgrund der Beschreibung des Tieres der Halter identifiziert werden.

Egal, ob tot oder lebendig - sollte das Fundtier nicht bei TASSO registriert sein, kann es ebenfalls in der Datenbank vermerkt werden. Sollten die Besitzer einige Tage später die Daten im Portal nachreichen, lassen sie sich schnell informieren, dass das Tier bereits gefunden wurde.

Der Tierschutzverein Tasso hat dazu eine Infografik erstellt. Hier wird noch einmal anschaulich erklärt, wie sich Fundtiere identifizieren und melden lassen:

Tier gefunden - Was ist jetzt zu tun? Das erklärt diese Grafik von Tasso.
Tier gefunden - Was ist jetzt zu tun? Das erklärt diese Grafik von Tasso.  © TASSO e.V.

Und was ist, wenn ein Fundtier verletzt ist?

Verletzte Fundtiere müssen umgehend zum Tierarzt gebracht werden.
Verletzte Fundtiere müssen umgehend zum Tierarzt gebracht werden.  © 123RF/Athapet Piruksa

Laut Gesetz sind die öffentlichen Behörden einer Stadt oder Gemeinde sowie nachts die Polizei für das Fundtier verantwortlich.

Das bedeutet, sie müssen für die Versorgung, Unterbringung und auch notwendige tierärztliche Behandlung des heimatlosen Tieres aufkommen.

Doch was ist, wenn das Fundtier so verletzt ist, dass man es umgehend zum Tierarzt bringen möchte?

Laut Tasso e.V. sollte man in diesem Fall seinem Bauchgefühl folgen und direkt den Tierarzt aufsuchen. Dieser kann im Übrigen auch direkt feststellen, ob der Hund oder die Katze gechipt ist.

Ganz wichtig ist hierbei, dass noch während des Gangs zum Tierarzt unbedingt eine Fundanzeige aufgegeben wird.

Zum einen werden auf diese Weise die Gesetze berücksichtigt. Zum anderen aber sichert man sich auch selbst ab.

Sonst kann es schnell passieren, dass der Finder für die Tierarztkosten aufkommen muss. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich von der zuständigen Behörde eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Ist das nicht möglich, sollte man sich zumindest den Namen des Gesprächspartners und die Uhrzeit notieren. So hat man im Falle eines Streits ein paar Fakten zur Hand.

Wie soll ich mich bei toten Fundtieren verhalten?

Leider werden jedes Jahr viele Haustiere überfahren oder erleiden ein anderes, trauriges Schicksal. Man sollte dabei immer im Hinterkopf behalten, dass auch tote Fundtiere einst jemandem gehörten, der sie möglicherweise in diesem Augenblick schmerzlich vermisst.

Demnach sollte man auch bei einem toten Tier der Polizei oder dem Tierheim schnellstmöglich Bescheid geben. So besteht immer noch die Chance, dass die Halter ausfindig gemacht und über das Schicksal ihres Tieres informiert werden können.

Besitzer finden oder das Tier einfach behalten?

Auch wenn die Fundtiere wirklich süß sind - behalten kannst Du sie vorerst nicht.
Auch wenn die Fundtiere wirklich süß sind - behalten kannst Du sie vorerst nicht.  © Mel Elías

Wenn Du ein Tier gefunden hast, dessen Besitzer Du nicht kennst, ist eine Fundmeldung bei Polizei oder Ordnungsamt unbedingt notwendig.

Das dient auch der eigenen Absicherung.

Davon abgesehen ist es gesetzwidrig, zugelaufene Tiere einfach zu behalten.

Besonders Freigänger-Katzen können schnell den Eindruck erwecken, dass sie heimatlos sind. Es wäre daher nicht nur moralisch falsch, sondern auch gesetzwidrig, das entlaufende Tier zu behalten.

Durch Halsband-Marken oder andere Kennzeichnungen, die bei der Identifikation helfen, lassen sich oft schon nach kurzer Zeit die eigentlichen Besitzer feststellen. Auch eine zusätzliche Fundmeldung in Form von Flyern und Plakaten mit einem Foto des Tieres können dabei helfen, in der Umgebung der Fundstelle Tier und Halter schneller zusammenzuführen.

Doch was ist, wenn sich keine Halter ausfindig machen lassen?

Meldet sich ab Fundanzeige sechs Monate kein Tierhalter, kann das Fundtier rechtmäßig adoptiert werden (§ 973 BGB). Wird hingegen der Besitzer in dieser Zeit ermittelt, muss das Tier wieder abgegeben werden.

Anlaufstellen für Fundtiere im Überblick

Fundtiere müssen per Gesetz gemeldet werden, um ihre Besitzer auffindbar zu machen.
Fundtiere müssen per Gesetz gemeldet werden, um ihre Besitzer auffindbar zu machen.  © Unsplash/Xuan Nguyen

An diese drei stellen kannst Du Dich wenden, wenn Du ein Haustier gefunden hast, das ausgesetzt wurde oder herrenlos ist.

  • TASSO e.V.

Das deutsche Haustierzentralregister ist täglich unter der Nummer 06190-937300 rund um die Uhr erreichbar.

  • Tierheimregister.de

Das Online-Verzeichnis bündelt alle Adressen deutscher Tierheime, Tierschutzvereine, Tierschutzverbände und Tiervermittlungen. Mit diesem Portal findest Du schnell einen Ansprechpartner in Deiner Nähe, der Dir mit Deinem Fundtier weiterhelfen kann.

  • Tiermeldezentrale.de

Die Deutsche Tiermeldezentrale ist ein Portal, das Suchanzeigen sowie Meldungen zu gefunden Tieren listet. Vielleicht hat der Besitzer hier schon eine Suchmeldung aufgegeben?

Es bleibt in jedem Fall zu hoffen, dass die vermissten Tiere schnell wieder gesund und munter bei ihren Besitzern auftauchen.

Titelfoto: Unsplash-Lily Banse/ 123RF-radututa (TAG24 Foto-Mo

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