Hund zugelaufen: Was ist zu tun?

Es kann jedem von uns zu jeder Zeit passieren, dass uns ein herrenloser Hund zugelaufen kommt. In diesem Fall ist ein ruhiges und verantwortungsvolles Verhalten sehr wichtig. In diesem Hunderatgeber erhältst Du nützliche Informationen, wie Du Dich in solch einer Situation richtig verhältst.

Abgemagerte, kranke und verwahrloste Hunde sind auf Hilfe angewiesen.
Abgemagerte, kranke und verwahrloste Hunde sind auf Hilfe angewiesen.  © 123RF/evdoha

Hunde können uns aus verschiedenen Gründen zulaufen. Entweder sind sie beim Spaziergang mit dem Besitzer entwischt, von daheim ausgebüxt oder wurden bei einem stressigen Ausflug völlig vergessen.

Leider gibt es auch immer wieder Meldungen, dass ein offenbar vorsätzlich ausgesetztes Tier an einem Baum angeleint vorgefunden wird. Und dann gibt es natürlich noch die Hunde, die auf der Straße leben.

Aber ganz egal, aus welchem Grund auch immer Dir ein herrenloser Hund zugelaufen kommt oder er gefunden wird, man sollte stets versuchen, dem Tier zu helfen.

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In diesem Hunderatgeber informiert TAG24 darüber, an welche Stellen man sich wenden kann und welche Maßnahmen für den richtigen Umgang mit dem fremden Tier wichtig sind.

Hund gefunden: Wie man mit dem Tier richtig umgeht

Von einigen Ausnahmen abgesehen, erfolgt die Registrierung und Kennzeichnung von Hunden auf freiwilliger Basis.
Von einigen Ausnahmen abgesehen, erfolgt die Registrierung und Kennzeichnung von Hunden auf freiwilliger Basis.  © 123rf/fototaras

Für Hunde, die weggelaufen sind oder ausgesetzt wurden bzw. aus anderen Gründen umherirren, geht diese Zeit meist mit einer enormen Stressbelastung einher. Deshalb ist ein beruhigendes Verhalten von grundlegender Bedeutung.

1. Schritt - Abstand halten: Der Hund könnte verängstigt und ausgehungert sein oder sogar Schmerzen haben. Kommt man als Fremder dem Tier zu schnell zu nahe, könnte es in Panik geraten und aggressiv reagieren, eventuell sogar zubeißen.

2. Schritt - Beobachten: Um den Gemüts- bzw. Gesundheitszustand besser einschätzen zu können, ist es ratsam, den Hund eine Zeit lang zu beobachten. Anhand seiner Körpersprache lässt sich nämlich bereits erkennen, wie sich der Hund fühlt. Währenddessen kann beispielsweise die zuständige Behörde angerufen werden, um erste Informationen weiterzugeben.

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3. Schritt - Vertrauen gewinnen: Erst wenn man sich sicher ist, dass einem der Hund wohlgesonnen ist und freundlich reagiert, sollte man sich ihm nähern.

4. Schritt - Auf Kennzeichnungen untersuchen: Trägt der Hund ein Halsband, kann das bereits Hinweise zur Herkunft des Vierbeiners liefern. Ist sogar eine FINDEFIX- oder TASSO-Plakette daran befestigt, wurde das Tier in einem Haustierregister erfasst. Anhand des darauf stehenden Zahlencodes kann der Halter ausfindig gemacht und der Hund schnellstmöglich zurückgeführt werden.

Auch Tätowierungen (meist im Ohr oder an der Innenseite der Schenkel) oder eingesetzte Mikrochips können die Suche nach dem Besitzer erleichtern und vor allem beschleunigen. Die Nummer des Chips können neben dem Tierarzt oder dem Tierheim auch die Polizei bzw. Feuerwehr mit einem speziellen Lesegerät feststellen.

5. Schritt - Versorgung: Da man nicht weiß, wie lange der zugelaufene Hund bereits allein unterwegs ist, sollte ihm nach Möglichkeit Wasser und eventuell Hundefutter zur Verfügung gestellt werden. Gerade an heißen Tagen stellt ein Wassermangel eine enorme Gesundheitsgefahr dar.

6. Schritt - Inobhutnahme: Wenn der Vierbeiner nicht selbst ins Tierheim oder zu einem Tierarzt gebracht werden kann, sollte man so lange an seiner Seite bleiben, bis die informierte Stelle vor Ort ist und ihn schließlich entgegennimmt.

Zugelaufener Hund: Welche Stelle muss informiert werden?

Grundsätzlich unterliegen Hunde der Meldepflicht, das gilt ebenso für entlaufene Hunde. Deshalb darf man den Vierbeiner nicht einfach mit nach Hause nehmen.

Zuallererst sollte der Fund den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Betroffene können sich in diesem Fall an verschiedene Stellen wenden, die in dieser Situation die nötige Hilfe bieten oder zumindest weitervermitteln können.

  • Tierheim
  • Tierschutzverein
  • Fundbüro
  • Ordnungsamt
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Tierarzt

Im besten Fall wurde der entlaufene Hund bereits von seinem Besitzer vermisst gemeldet und kann so zügig wieder in seine gewohnte Umgebung gebracht werden.

Wenn das Tier offensichtlich verletzt ist, sollte unbedingt vor dem Gang zum Tierarzt die Polizei informiert werden, um nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben.

Gut zu wissen: Meldepflicht bedeutet, wer einen mindestens drei Monate alten Hund halten möchte, muss diesen bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt anmelden und eine Hundesteuer zahlen. Tut man das nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.

Betreuung eines gefundenen Hundes

Erst wenn sich der Besitzer auch nach sechs Monaten nicht meldet bzw. ausfindig gemacht werden konnte, darf der gefundene Hund rechtmäßig adoptiert werden.
Erst wenn sich der Besitzer auch nach sechs Monaten nicht meldet bzw. ausfindig gemacht werden konnte, darf der gefundene Hund rechtmäßig adoptiert werden.  © 123rf/nariart

Erst nachdem eine Fundmeldung über das zugelaufene Tier erfolgt ist, darf man es in die eigene Obhut nehmen, bis sich der eigentliche Halter meldet. Voraussetzung dafür ist natürlich vor allem, dass man dieser Situation auch gewachsen ist. Denn die Pflege eines Tieres bedeutet eine gewisse Verantwortung.

Selbst wenn die Betreuung nur vorübergehend ist, sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Kann ich meinen Alltag an die Bedürfnisse des Hundes anpassen?
  • Gibt es im Haushalt Tierhaarallergiker?
  • Kann ich mich von dem Hund wieder trennen, wenn sich der Besitzer meldet?
  • Besitze ich das nötige Fachwissen, um mich richtig um den Hund kümmern zu können?

Wenn der Vierbeiner Vertrauen zum Finder aufgebaut hat, wäre es für das Tier vermutlich die stressfreiere Variante, von ihm betreut zu werden. Das ist allerdings kein Muss und sollte auch von niemandem verlangt werden.

Zugelaufener Hund: Tipps für die Suche nach dem Besitzer

Deutschlandweit entlaufen jedes Jahr rund 300.000 Hunde und Katzen.
Deutschlandweit entlaufen jedes Jahr rund 300.000 Hunde und Katzen.  © 123rf/vitaliyukr

Wenn das Fundtier vorübergehend in den eigenen vier Wänden betreut wird, ist es ratsam, zusätzlich zur Fundmeldung selbst aktiv zu werden und nach dem eigentlichen Hundebesitzer zu suchen. In vielen Fällen können diese Maßnahmen wesentlich dazu beitragen, Hund und Frauchen bzw. Herrchen schnell wieder zusammenzubringen.

Tipp 1: Eine ziemlich altbewährte und erfolgversprechende Methode ist das Anbringen von Infozetteln. Das kann beispielsweise an Bushaltestellen, Einkaufsläden, Straßenlaternen und Bäumen in Fundortnähe oder auch entlang geläufiger Spazierwege in Grünanlagen erfolgen. Hilfreich ist es in diesem Fall, den gefundenen Hund so genau wie möglich zu beschreiben und ein Foto hinzuzufügen.

Tipp 2: Zusätzlich zu den Infozetteln und Plakaten können auch Annoncen in den Lokalblättern geschaltet werden.

Tipp 3: Man sollte selbst Augen und Ohren offen halten und sich nach Vermisstenmeldungen umschauen. Hierfür kann auch bei Tierärzten, Tierheimen oder in Geschäften in der Nähe nachgefragt werden, ob eventuell Hunde suchend gemeldet wurden.

Tipp 4: Hilfreiche Anlaufstellen, an die man sich in jedem Fall für weitere Informationen wenden kann, sind die Haustierregister TASSO e. V., FINDEFIX und Ifta.

Fazit: Zugelaufene und gefundene Hunde bedürfen einer besonderen Zuwendung und sollten schnellstmöglich wieder in ihre vertraute Umgebung zurückgeführt werden.

Titelfoto: 123RF/evdoha

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