Gräfe-Prozess zieht weiter Kreise: Nächster Top-Schiedsrichter macht Ankündigung

Frankfurt am Main - Die Klage von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe (49) gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) erhält weitere Brisanz: Spitzenreferee Felix Brych (47) will auch mit 48 Jahren noch Bundesliga-Spiele pfeifen.

Manuel Gräfe (49) fordert vom DFB Schadensersatz, da er seine Karriere nicht fortsetzen durfte.
Manuel Gräfe (49) fordert vom DFB Schadensersatz, da er seine Karriere nicht fortsetzen durfte.  © dpa/Boris Roessler

Die gängige und viel diskutierte Altersgrenze von 47 könnte dadurch noch in diesem Sommer zumindest für Einzelfälle aufgehoben werden. "Wir begrüßen diese Bereitschaft von Felix Brych und sind da bezüglich der Kaderplanung für die nächste Saison 2023/2024 weiterhin sehr offen", heißt es in einer Stellungnahme der DFB Schiri GmbH.

"Ich habe im Rahmen des Winter-Trainingslagers in Lagos gegenüber der sportlichen Leitung meine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, auch über die laufende Bundesliga-Spielzeit hinaus als Schiedsrichter zur Verfügung zu stehen", sagte Brych am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Der Münchner wird am 3. August 48, er hat bisher 327 Spiele in der ersten Liga gepfiffen und war 2014 in Brasilien und 2018 in Russland WM-Referee. Der fünfmalige "Schiedsrichter des Jahres" in Deutschland hatte sich nach der EM 2021 von der internationalen Bühne zurückgezogen.

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Die Altersgrenze für Unparteiische im Profifußball ist zwar nicht in der Satzung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verankert, war bisher aber Praxis.

DFB will Veröffentlichung der Schiedsrichter-Liste bis zum Gräfe-Urteil abwarten

Bundesliga-Top-Schiedsrichter Felix Brych (47) will seine Karriere ebenfalls über die festgelegte Altersgrenze hinweg fortsetzen.
Bundesliga-Top-Schiedsrichter Felix Brych (47) will seine Karriere ebenfalls über die festgelegte Altersgrenze hinweg fortsetzen.  © dpa/Uli Deck

Ausnahmen gab es auch schon in den Achtzigerjahren wie bei Walter Eschweiler (87) und Dieter Pauly (80), die länger Spiele im Oberhaus leiten durften.

In der Causa Altersbeschränkung ist derzeit eine Klage des früheren FIFA- und Bundesliga-Unparteiischen Manuel Gräfe anhängig: Der inzwischen 49 Jahre alte Berliner will vom DFB Schadensersatz, weil er im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen hatte beenden müssen. Das zuständige Landgericht Frankfurt am Main hat für diesen Mittwoch (14 Uhr) einen Verkündungstermin anberaumt.

DFB-Schiedsrichter-Chef Lutz Michael Fröhlich (65) hatte bereits angedeutet, dass man über eine Aufweichung der Altersgrenze nachdenken werde. Diese solle nur noch ein Orientierungspunkt sein. Nach dpa-Informationen will der Verband erst mal das Urteil im Gräfe-Prozess abwarten.

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"Die offiziellen Schiedsrichter-Listen werden wie üblich im Sommer festgelegt und veröffentlicht. Grundsätzlich können dabei die Schiedsrichter berücksichtigt werden, die die nötigen Voraussetzungen dann erfüllen", erklärte die DFB Schiri GmbH.

Auch Felix Brych will seine Karriere über die Altersgrenze hinweg fortsetzen

Gräfe (r.) wird während der Verhandlungen von Anwalt Olaf Methner (51) vertreten.
Gräfe (r.) wird während der Verhandlungen von Anwalt Olaf Methner (51) vertreten.  © dpa/Boris Roessler

Zu den nötigen Voraussetzungen gehören auch Ausdauer- und Sprinttests bei der Leistungsprüfung, bisher oft ein Hindernis gerade für die Älteren unter den Spitzenreferees. Bei Brych haben Experten allerdings keine Bedenken: Der promovierte Jurist gilt als topfit.

Im Fall Gräfe geht es auch um persönliche Streitigkeiten zwischen ihm und dem DFB. Gräfe hat den Verband wegen seines altersbedingten Ausscheidens auf Schadenersatz verklagt. Dabei geht es um eine Summe von rund 190.000 Euro.

Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass "ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden", betonte der Berliner während der Verhandlung am 16. November 2022. Dies bestreitet der DFB. Gräfes Anwalt Olaf Methner (51) ist der Meinung.

"Diskriminierungsrechtlich reicht es aus, dass eine solche Altersgrenze praktiziert wird, auch wenn sie nicht schriftlich irgendwo festgelegt ist."

Titelfoto: Montage: DPA/Boris Roessler, DPA/Uli Deck

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