1. FC Köln darf Trainingsgelände vorerst nicht in Grüngürtel bauen!

Köln - Der 1. FC Köln darf sein Trainingsgelände vorerst nicht auf den Grüngürtel in Köln ausweiten.

Der 1. FC Köln muss vorerst auf seinen bekannten Trainingsplätzen bleiben.
Der 1. FC Köln muss vorerst auf seinen bekannten Trainingsplätzen bleiben.  © Roberto Pfeil/dpa

Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden.

Das OVG kippte den notwendigen Bebauungsplan der Stadt Köln wegen Verfahrensmängeln. Der 7. Senat wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Fehler mit Hilfe eines ergänzenden Planungsverfahrens aber aus der Welt geschafft werden können.

Geklagt gegen den Plan aus dem Jahr 2020 hatten eine Bürgerinitiative und der Naturschutzbund Nabu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ließ das OVG nicht zu.

Streit um Erweiterung des Geißbockheims: So hat das Gericht entschieden
1. FC Köln Streit um Erweiterung des Geißbockheims: So hat das Gericht entschieden

Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Neben der Erweiterung des Trainingsgeländes in Nachbarschaft zum Vereinsheim Geißbockheim hatte die Stadt auch den Bau von Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit in die Planung aufgenommen.

Damit sollte nach Annahme des Gerichts die Akzeptanz für die Planung in der Politik vergrößert werden.

Kölner Grüngürtel vorerst geschützt

Der Kölner Grüngürtel gilt als wichtige Naherholungsfläche für die Bevölkerung. Allerdings sieht der 7. Senat bei den Kleinspielfeldern in öffentlichen Grünflächen ein Problem. Solche baulichen Maßnahmen im Grüngürtel seien nur in geringem Umfang zulässig.

Die Stadt habe aber vollversiegelte Sportflächen auf der vorgesehenen Fläche geplant. Dieser Planungsfehler führt nach Auffassung des Gerichts zum Aus für den gesamten Plan.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

Mehr zum Thema 1. FC Köln: