Urteil nach Nizza-Schande: 1. FC Köln prüft Gang vor den CAS wegen Fan-Ausschluss

Köln - Der 1. FC Köln prüft wegen des Urteils der UEFA von zwei Auswärts-Spielen ohne Fans einen Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS.

Die Urteilsbegründung der UEFA erreichte den 1. FC Köln nur wenige Stunden vor dem Anpfiff der Bundesliga-Partie gegen Borussia Dortmund.
Die Urteilsbegründung der UEFA erreichte den 1. FC Köln nur wenige Stunden vor dem Anpfiff der Bundesliga-Partie gegen Borussia Dortmund.  © Federico Gambarini/dpa

Nach Eingang der Urteilsbegründung kurz vor dem Spiel gegen Borussia Dortmund erklärte der Verein, er wolle nun die "Erfolgsaussichten für die Einlegung von Rechtsmitteln" vor dem CAS prüfen. Die UEFA hatte das Urteil wegen der Ausschreitungen vor dem Conference-League-Spiel bei OGC Nizza (1:1) ausgesprochen.

Grundsätzlich rät der Verein aber "aus Sicherheitsgründen mit großem Nachdruck allen Fans davon ab, Karten für die Partie in Belgrad beim Heimverein zu erwerben oder ohne Tickets nach Belgrad anzureisen".

Das Spiel findet bereits am 13. Oktober statt und wäre eine der beiden betroffenen Partien. Zahlreiche Anhänger haben bereits direkt nach der Ansetzung Flüge und Hotels gebucht und Karten geordert.

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Der FC erklärte, dass er für "eine harte Bestrafung der Gewalttäter" steht. Die durch das Urteil der UEFA verhängten Kollektivstrafen lehnt der Bundesligist hingegen ab. Ein generelles Verbot von Gästetickets bestraft zu Unrecht die Vielzahl friedlicher FC-Fans.

"Solche Strafen haben sich in der Vergangenheit auch nicht als zielführend erwiesen, um Gewalt im Stadion zu verhindern."

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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