Nach Hitlergruß und Pyro-Chaos: UEFA-Strafen gegen Eintracht Frankfurt stehen fest

Frankfurt am Main - Lange musste Eintracht Frankfurt nach den Geschehnissen rund um den historischen Champions-League-Premierensieg bei Olympique Marseille (1:0) auf ein Urteil der UEFA warten - am Freitagabend war es dann endlich so weit.

Sowohl vor als auch im Stade Vélodrome zu Marseille war es zu heftigen Ausschreitungen zwischen Fans von Eintracht Frankfurt und Olympique Marseille gekommen.
Sowohl vor als auch im Stade Vélodrome zu Marseille war es zu heftigen Ausschreitungen zwischen Fans von Eintracht Frankfurt und Olympique Marseille gekommen.  © dpa/Sebastian Gollnow

Wie der hessische Bundesligist in einer Mitteilung auf den vereinseigenen Kanälen berichtete, habe der europäische Fußballverband sein Urteil infolge der Geschehnisse des 13. Septembers gefällt. Demnach werde es der SGE untersagt bei einem Auswärtsspiel in einem UEFA-Wettbewerb Tickets an die eigenen Fans zu verkaufen.

Diese Sanktion sei als sogenannte "Auswärtssperre" bekannt, wie es weiter hieß. Ein weiterer Teil der Strafe bestünde aus einer "Teilsperre". Das bedeutet, dass der Klub dafür zu sorgen habe, dass bei einem Heimspiel in einem der UEFA-Wettbewerbe eine Teilschließung von mindestens 1000 Plätzen gewährleistet werden müsse.

Doch in beiden Fällen hatte die Eintracht (ein Mal mehr) Dusel. Denn wie der Verein weiter mitteilte, seien beide Strafen für einen Zeitraum von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Um eine Geldstrafe von 45.000 Euro komme man indes aber nicht herum.

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Die gute Nachricht für die Adlerträger blieb aber trotz allem: Für die bevorstehenden Champions-League-Gruppenhighlights bei und gegen die Tottenham Hotspur wird es keine Einschränkungen seitens des Verbandes geben.

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Eintracht Frankfurts Justiziar und Vorstandsmitglied Philipp Reschke (49) hatte scheinbar maßgeblichen Anteil an der verhältnismäßig milden Strafe für die SGE.
Eintracht Frankfurts Justiziar und Vorstandsmitglied Philipp Reschke (49) hatte scheinbar maßgeblichen Anteil an der verhältnismäßig milden Strafe für die SGE.  © DPA/Jörg Carstenssen

Ursache für die Sanktionen waren laut der UEFA vor allem die beiden Eintracht-Fans, die vor dem Anpfiff den Hitlergruß in Richtung der Anhänger von Olympique zeigten. Somit sei der Tatbestand des rassistischen Verhaltens gegeben gewesen.

Vorstandsmitglied Philipp Reschke (49) und Co. schienen an der verhältnismäßig milden Strafe für ihren Klub nicht gänzlich unbeteiligt gewesen zu sein.

"Das Urteil berücksichtigt ganz offensichtlich nicht nur die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen rund um das Spiel und die Ausnahmezustände in der Stadt und im Stadion, sondern auch unsere enormen organisatorischen Bemühungen und insbesondere die klare Haltung und Kommunikation des Klubs zu den Vorkommnissen", so der Justiziar der SGE zum UEFA-Urteil.

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Deren Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer hatte den Fall bereits Mitte der Woche an die Berufungskammer übergeben, die kurz vor dem Wochenende nun schließlich ihr Urteil fällte.

Titelfoto: dpa/Sebastian Gollnow

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