Fall endlich abgeschlossen: RB Leipzig und Leeds erzielen Einigung wegen Augustin!

Leipzig - Das lange Theater hat endlich ein Ende! Leeds United ist im Fall Jean-Kévin Augustin (25) nach jahrelangem Rechtsstreit mit RB Leipzig eingeknickt und wird die fällige Ablösesumme an den Bundesligisten überweisen müssen.

Von 2017 bis 2019 kickte Jean-Kévin Augustin (25) für RB Leipzig. Danach wurde er von einem Verein zum anderen weitergereicht.
Von 2017 bis 2019 kickte Jean-Kévin Augustin (25) für RB Leipzig. Danach wurde er von einem Verein zum anderen weitergereicht.  © Jan Woitas/ZB/dpa

Auf der Website des Premier-League-Klubs heißt es: "Leeds United und RB Leipzig freuen sich, bekannt geben zu können, dass sie eine gütliche Einigung im Streit zwischen den Vereinen erzielt haben, deren weitere Einzelheiten von den Parteien vertraulich behandelt werden."

Viel mehr blieb den Engländern nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshof (CAS) im November eigentlich nicht mehr übrig.

Die Sachsen dürfen eine Ablöse in Höhe von circa 21 Millionen Euro, angefangen mit einer Rate von circa 6,7 Millionen Euro, erwarten.

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Das wollte sich Leeds zunächst nicht gefallen lassen.

Der Verein nach dem Urteil: "Leeds United ist überrascht und enttäuscht von der Entscheidung des Court of Arbitration for Sport, die nicht nur der Sprache und Bedeutung des Vertrags widerspricht, sondern auch den einzigartigen Auswirkungen der Saisonverlängerungen durch Covid nicht Rechnung trägt. Der Klub wird nun alle rechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf eine sofortige Berufung sorgfältig prüfen."

Am Ende waren aber offenbar alle Mühen umsonst.

Der Fall Augustin

Der Stürmer war von Ende Januar 2020 bis zum Saisonende an den damaligen Zweitligisten Leeds verliehen. Im Vertrag wurde festgehalten, dass der Franzose von den Briten gekauft werden muss, sollte der Klub am Ende der Saison aufsteigen.

Das ist letztendlich auch geschehen, nur nicht wie im Vertrag festgehalten am 30. Juni 2020. Grund dafür: Die Corona-Unterbrechung hatte dazu geführt, dass einige Spiele erst später als gedacht ausgetragen werden konnten.

Der Premier-League-Verein argumentierte, dass die Verpflichtung ungültig sei. Fortan entwickelte sich ein Rechtsstreit, der bis zuletzt anhielt.

Titelfoto: Jan Woitas/ZB/dpa

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