Corona-Impfschaden nicht anerkannt - zwei Klagen gegen das Land

Weimar - Wenn ein Corona-Impfschaden von den Behörden offiziell anerkannt wird, haben die Betroffenen Anspruch auf eine monatliche Grundrente. In Thüringen wurden bislang 305 Anträge auf Anerkennung gestellt.

In Thüringen wurden mehr als vier Millionen Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. (Symbolfoto)
In Thüringen wurden mehr als vier Millionen Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. (Symbolfoto)  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

An Sozialgerichten in Thüringen sind nach Angaben des Landesverwaltungsamtes derzeit zwei Klagen wegen Nichtanerkennung von Corona-Impfschäden anhängig. Die Klagen richten sich gegen das Land, wie ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Landesverwaltungsamt ist die Behörde, die in Thüringen darüber entscheidet, ob Gesundheitsstörungen nach einer Impfung gegen das Coronavirus als Impfschaden anerkannt werden. Bei einer Anerkennung haben Betroffene Anspruch auf Rentenleistungen. Dies wollen die Klagenden, deren Anträge zunächst abgelehnt worden waren, laut Landesverwaltungsamt nun gerichtlich erreichen.

In Thüringen haben den Angaben zufolge bislang 305 Menschen Anträge auf Anerkennung von Corona-Impfschäden gestellt - bei weit mehr als vier Millionen verabreichten Spritzen gegen Covid-19. In zwölf Fällen wurden die Anträge anerkannt - wobei sich die Hälfte davon auf einen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung bezieht.

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Die Anträge von sechs Hinterbliebenen seien anerkannt worden, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt. 52 Anträge seien abgelehnt worden.

Impfschädigung muss mindestens sechs Monate andauern

Nach den Impfungen kämpfen Menschen mit Nebenwirkungen bzw. Impfschäden. Einige wollen diesen Schaden nun gerichtlich einklagen. (Symbolfoto)
Nach den Impfungen kämpfen Menschen mit Nebenwirkungen bzw. Impfschäden. Einige wollen diesen Schaden nun gerichtlich einklagen. (Symbolfoto)  © Jörg Carstensen/dpa

Bei 241 Anträgen läuft die Bearbeitung derzeit noch, hier sei vor allem die medizinische Begutachtung noch nicht abgeschlossen. Für die beiden anhängigen Klagen sind laut Behörde die Sozialgerichte in Gotha und in Meiningen zuständig.

Ein Impfschaden wird laut Robert Koch-Institut als "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung" definiert. Die Schädigung muss mindestens sechs Monate andauern.

Wer einen Impfschaden geltend machen will, muss in Thüringen dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Dieses fordert die medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und prüft, ob die Impfung tatsächlich die Ursache ist.

Kein Zusammenhang besteht laut Landesverwaltungsamt zwischen den Klagen an Thüringer Sozialgerichten und den in dieser Woche bekannt gewordenen mindestens 185 Klagen bundesweit gegen die vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

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