Corona-Hammer in Thüringen: Keine härteren Regeln ab Oktober!

Erfurt - Thüringen wird auch im Herbst vorerst weiter eine moderate Masken- und Testpflicht verfolgen.

Stand jetzt können die Thüringer auch im Oktober ohne Maske ins Restaurant gehen. (Symbolfoto)
Stand jetzt können die Thüringer auch im Oktober ohne Maske ins Restaurant gehen. (Symbolfoto)  © Bernd Weissbrod/dpa

Für eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, wie sie analog vom Bund ab Oktober für Fernzüge vorgesehen ist, werde keine Notwendigkeit gesehen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (53, Linke) am Dienstag in Erfurt bei der Vorstellung der für das Land geplanten neuen Corona-Regeln.

"Das ist nicht nachvollziehbar", kritisierte Werner. Deshalb sollen im öffentlichen Nahverkehr im Freistaat auch ab Oktober weiterhin medizinische Masken möglich sein. Neben dem Nahverkehr werde die Pflicht zum Tragen einer Maske ebenso in Obdachlosenheimen fortbestehen.

Eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkaufs- und Veranstaltungsräume sowie die Gastronomie sei nicht ab Oktober geplant, erklärte die Ministerin. Das werde erst bei einem "stark eskalierenden Infektionsgeschehen" in Erwägung gezogen.

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Laut Werner will das Land auch bei der Testpflicht die vom Bund gegebene Möglichkeit für Ausnahmen nutzen. Eine nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene dreimalige Testpflicht pro Woche für Beschäftigte von Pflegeheimen und Krankenhäusern gehe für geimpftes Personal zu weit.

Das sei weder den geimpften Mitarbeitern noch den Einrichtungen zumutbar und gleichfalls nicht durch das aktuelle Infektionsgeschehen angezeigt, so die Ministerin.

Weg für schärfere Maßnahmen ist geebnet

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Sie sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetzespaket ermöglicht generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests.

Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben.

Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.

Titelfoto: Bernd Weissbrod/dpa

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