Gericht hat entschieden: Hessens Corona-Sondervermögen ist verfassungswidrig
Wiesbaden - Das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen ist verfassungswidrig.

Das hat der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden. Die haushaltsrechtlichen Kompetenzen seien überschritten worden, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung.
Es hätte andere Formen der Krisenbewältigung gegeben. Das Gesetz zum Sondervermögen sei mit der Landesverfassung unvereinbar.
Das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes hat ein Volumen von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Mit dem Sondervermögen sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Bis Ende 2023 dürfen die Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen.
Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten beim Staatsgerichtshof im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.
Begründet wurde der Schritt damit, dass das Gesetz gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze, gegen das Budgetrecht des Landtags und gegen das Verbot der Neuverschuldung verstoße. Damit sei es verfassungswidrig.
Der hessische Landtag hatte das Finanzierungsmodell im Sommer des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschlossen.
Durch Kredite finanziertes Sondervermögen hat Volumen von rund zwölf Milliarden Euro

Vor der Verabschiedung im Parlament in Wiesbaden hatte es wochenlang sehr harte Debatten gegeben. Die Opposition lehnt das Sondervermögen vehement ab und spricht seitdem von einem Schattenhaushalt. Gefordert wird stattdessen auch weiterhin, zur Bewältigung der Corona-Kosten auf Nachtragshaushalte zu setzen.
Finanzminister Michael Boddenberg (62, CDU) hatte zuletzt bei der Präsentation des Haushaltsentwurfs für das kommende Jahr von einer zurückkehrenden wirtschaftlichen Stabilität in Hessen gesprochen.
Dadurch fielen auch die Ausgaben aus dem Corona-Sondervermögen für die nächsten beiden Jahre deutlich geringer aus. Statt der möglichen zwölf Milliarden Euro werde das Land deswegen möglicherweise nur knapp neun Milliarden Euro benötigen.
Bislang wurden nach Angaben des Finanzministeriums 296 konkrete Hilfen für mehr als 5,9 Milliarden Euro aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen auf den Weg gebracht.
Mit der Rückzahlung der Mittel beginnt Hessen bereits im laufenden Jahr.
Titelfoto: dpa/Andreas Arnold