"Kleiner Grenzverkehr" bleibt! Sachsen nimmt Rücksicht auf Raucher und BIllig-Tanker

Dresden - Trotz der Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reisen nach Tschechien und Polen fällt der "kleine Grenzverkehr" in Sachsen nicht unter den Lockdown. Wer nicht länger als 24 Stunden beim Nachbarn verweilt, bleibt unbehelligt.

Der "Kleine Grenzverkehr" bleibt weiter bestehen. Wie hier in Sebnitz kann man auch fortan zum kurzen Einkauf nach Tschechien fahren, ohne in Quarantäne zu müssen.
Der "Kleine Grenzverkehr" bleibt weiter bestehen. Wie hier in Sebnitz kann man auch fortan zum kurzen Einkauf nach Tschechien fahren, ohne in Quarantäne zu müssen.  © imago images/Steffen Unger

Das ist die Überraschung der neuen sächsischen Corona-Verordnung: Während sich alle Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, gilt das für Tagestouristen aus Tschechien und Polen nicht. 

Und das, obwohl das tschechische Parlament wegen stark steigender Corona-Zahlen gerade erst den Notstand verlängerte.

Damit nimmt Sachsen vor allem auf Raucher Rücksicht, die sich weiterhin hinter der Grenze mit billigen Zigaretten eindecken wollen, und auf Autofahrer, die bevorzugt den in Tschechien oder Polen versteuerten Sprit tanken. 

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"Der kleine Grenzverkehr, etwa zum Einkaufen oder Tanken, ist nunmehr bis zu einem Aufenthalt von 24 Stunden in beide Richtungen ohne Quarantäne möglich", heißt es dazu in der Erklärung des sächsischen Sozialministeriums.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind zudem Berufspendler im Grenzverkehr, Personen, die enge Verwandte oder Lebenspartner besuchen möchten, sowie Lehrlinge und Studenten, deren Ausbildungsstätte im jeweils anderen Land liegt.

Titelfoto: imago images/Steffen Unger

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