Sachsen hebt das Beherbergungsverbot auf!

Dresden - Volles Risiko oder gute Idee? Pünktlich zu Beginn der Herbst-Ferien kippt Sachsen das restriktive Beherbergungsverbot.

Michael Kretschmer (CDU, l.), Petra Köpping (SPD, r.), Sozialministerin von Sachsen in der Staatskanzlei.
Michael Kretschmer (CDU, l.), Petra Köpping (SPD, r.), Sozialministerin von Sachsen in der Staatskanzlei.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Damit dürfen Gäste aus Risikogebieten wieder in Pensionen und Hotels absteigen. Auch Gäste aus innersächsischen Risikogebieten dürfen anderswo im Land unterkommen.

Sächsische Risikogebiete sind zur Zeit der Landkreis Zwickau und der Erzgebirgskreis.

Ob man zum Beispiel in das beliebte Reiseziel Erzgebirge über die Ferien fährt, "muss jeder für sich selbst entscheiden", so Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) am Donnerstag. Aber grundsätzlich möglich ist es.

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Auch Tests oder Quarantäne müssen nicht sein, so die Ministerin - egal ob bei Ein- oder Ausreise. Egal, ob man im Erzgebirge wohnt oder nicht. Landrat Frank Vogel (63, CDU) stellte ausdrücklich klar: "Bei uns sterben die Leute nicht wie die Fliegen." 

95 Prozent der, übrigens verstreuten Infektionen im Kreis, verliefen leicht. 

Sachsen bereitet weitere Regeln vor

Michael Kretschmer (45, CDU, rechts), Ministerpräsident von Sachsen. Links neben ihm Petra Köpping (62, SPD), im Hintergrund die Fahne des Freistaats Sachsen.
Michael Kretschmer (45, CDU, rechts), Ministerpräsident von Sachsen. Links neben ihm Petra Köpping (62, SPD), im Hintergrund die Fahne des Freistaats Sachsen.  © Jürgen Männel

Die Hygienekonzepte in den Bereichen Gastronomie und Hotels würden greifen. "Also kommen Sie, genießen Sie die Natur!" Nur Risikogruppen sollten vielleicht auf eine Reise verzichten, empfahl er. 

Ministerpräsident Michael Kretschmer (45, CDU) betonte, dass die Einstufung als sogenanntes Risikogebiet bitte nicht zur Stigmatisierung dienen sollte.

Der zugrunde liegende Grenzwert (50 Infizierte auf ‪100.000‬ Einwohner binnen sieben Tagen) beschreibe lediglich die Größe, ab der eine Nachverfolgung von Kontakten schwer wird. 

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Über die Aufhebung des Beherbergungsverbots hinaus bereitet Sachsen weitere neue Regeln vor, die, anders als bislang geplant, noch vor dem 3. November gelten sollen. 

Dazu gehört eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr bei 35 Neu-Infizierten auf ‪100.000‬ binnen sieben Tagen sowie ab 22 Uhr bei 50 Neu-Infizierten auf ‪100.000‬ binnen sieben Tagen plus dann ein Verbot des Verkaufs von Alkohol.

Titelfoto: Jürgen Männel

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