Als erstes Bundesland! Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel in Sachsen kommt

Dresden - Sachsen hat als erstes Bundesland für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel eine Maskenpflicht beschlossen. 

Der Ministerpräsident macht es stellvertretend vor. Michael Kretschmer (44, CDU) setzt sich eine Maske auf. (Archivbild)
Der Ministerpräsident macht es stellvertretend vor. Michael Kretschmer (44, CDU) setzt sich eine Maske auf. (Archivbild)  © DPA/Robert Michael

Die Regelung gelte von Montag an, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (44, CDU) am Freitag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden.

Sachsen ist das erste Bundesland deutschlandweit, das die Maskenpflicht einführt! 

Die Staatsregierung geht aber davon aus, dass weitere Bundesländer folgen werden. 

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Zur Abdeckung von Nase und Mund müsse es keine teure FFP2-Maske sein, es reichten auch ein einfaches Tuch oder ein Schal, betonte der Regierungschef.

Wenn man in so vielen Bereichen zusätzliche Kontakte von Menschen zulasse, sei eine Maskenpflicht "die richtige Antwort", so Kretschmer. 

Von Montag an sollen in Sachsen einige Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert werden.

Im Einzelhandel und in Bussen und Bahnen wird ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend

Auf dem Dresdner Lingnermarkt waren Masken am Gründonnerstag bereits Pflicht. Diese wurden allerdings bereit gestellt. Diesmal müssen sich Sachsen selbst einen Schutz für die Gesichtspartie besorgen.
Auf dem Dresdner Lingnermarkt waren Masken am Gründonnerstag bereits Pflicht. Diese wurden allerdings bereit gestellt. Diesmal müssen sich Sachsen selbst einen Schutz für die Gesichtspartie besorgen.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Für die Nutzung von Bussen und Bahnen ist laut Regierung dann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, ebenso für den Einzelhandel.

Es sei ein "zumutbares Instrument" für die größeren Bewegungsgmöglichkeiten, die die Menschen in Sachsen nun hätten.

Einen solchen Schutz gebe es mittlerweile in vielfältiger Weise, man könne ihn kaufen oder selbst nähen. "Ich denke wir sind an einem Punkt, wo wir das verpflichtend vorgeben können."

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Geschäfte müssen für ihre Kunden keine Masken bereitstellen. Einen solchen Schutz gebe es mittlerweile in vielfältiger Weise, man könne ihn selbst nähen oder kaufen. 

Ministerpräsident Michael Kretschmer: "Ich denke wir sind an einem Punkt, wo wir das verpflichtend vorgeben können." Es sei ein "zumutbares Instrument" für die größeren Bewegungsmöglichkeiten, die die Menschen in Sachsen nun hätten. 

Es werde zudem dringend empfohlen, im öffentlichen Raum generell und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.

Update, 15.44 Uhr: Verstoß gegen die Maskenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit

Kein Hexenwerk. So sahen die Masken aus der Nähe aus, die am Dresdner Lingnermarkt verteilt wurden.
Kein Hexenwerk. So sahen die Masken aus der Nähe aus, die am Dresdner Lingnermarkt verteilt wurden.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gesundheitsministerium präzisierte soeben: Der Verstoß gegen die Pflicht, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen gilt als Ordnungswidrigkeit.

Es wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsgesellschaften selbst genauso wie Geschäftsinhaber bzw. deren Beauftragte Sorge tragen, dass die Kunden eine entsprechende Bedeckung tragen.

Inzwischen gibt es verschiedene Masken wieder in vielen Apotheken zu kaufen, außerdem existieren im Netz zahllose Anbieter von kostengünstigen nichtmedizinischen Masken für den persönlichen Gebrauch. 

Mund-Nasebedeckung bedeutet, wie der Name andeutet, auch nicht unbedingt Maske. Schals, Tücher jeder Art, der vors Gesicht gehaltene Ärmel eines umgehängten Pullovers etc. sind in jedem Haushalt vorhanden und gelten, wenn sie Mund und Nase bedecken, als ausreichend. 

Es besteht daher keine Notwendigkeit, dass Geschäfte Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung stellen.

Titelfoto: DPA/Robert Michael

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