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Neue Corona-Regeln: Das gilt ab heute in Sachsen
Dresden - Bücher ausleihen erlaubt, Theaterbesuche verboten. Fitnessstudios geschlossen, Rückenschulen geöffnet. Bistros dicht, Mensen in Betrieb. Die neue sächsische Corona-Verordnung ist einerseits rigoros, andererseits voll von Ausnahmen. Ein Überblick, was sich ab dem heutigen Montag alles ändert.
Geschlossen & verboten

- Hallenbäder,
- Kurbäder und Thermen, soweit es sich nicht um Reha-Einrichtungen handelt,
- Saunen und Fitnessstudios,
- Diskotheken,
- Wettbüros,
- Clubs,
- Freizeitparks,
- botanische Gärten,
- Zoos und
- Bordelle.
Außerdem:
- Volksfeste, Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte sind überall verboten.
- Messen und Kongresse dürfen nicht durchgeführt werden.
- Alle Museen, Musikschulen, Kinos, Theater, Opernhäuser und Konzerthallen haben geschlossen zu bleiben.
- Sportanlagen sind fast alle dicht (Ausnahme: Schulsport), der Amateur-Vereinssport muss komplett ruhen.
- Busreisen sind verboten.
- Hotels, Restaurants und Bistros müssen geschlossen bleiben, dürfen nur noch Speisen außer Haus anbieten.
Geöffnet & erlaubt

- Geschäfte bleiben offen - allerdings darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
- Kantinen und Mensen können weiter Gäste empfangen.
- Friseure und Bibliotheken dürfen öffnen.
- Physiotherapien, Rückenschulen und andere für die Gesundheit relevante Einrichtungen können weitermachen.
- Schulen und Kitas bleiben im Regelbetrieb offen.
Außerdem:
- Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr dürfen Menschen in •Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen weiterhin besucht werden.
- Demonstrationen und Versammlungen sind als stationäre Kundgebungen erlaubt.
- Bei den Kontaktbeschränkungen gestattet Sachsen nur noch Zusammenkünfte zwischen einem Hausstand und fünf weiteren Personen (aus beliebig vielen Hausständen).
Titelfoto: Ralph Koehler/Propicture