Strafe fix: Dieses Bußgeld sollen Impfverweigerer in Gesundheitsberufen zahlen

Erfurt - Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist im Bundestag vorerst gescheitert. Nur die Beschäftigten im Gesundheitswesen sind zur Impfung verpflichtet, die Regelung gilt bis zum Jahresende.

Wer in einem Gesundheitsberuf arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. (Symbolfoto)
Wer in einem Gesundheitsberuf arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. (Symbolfoto)  © Marijan Murat/dpa

Thüringen lässt bei nicht gegen das Coronavirus geimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor finanziell relative Milde walten. Statt wie im Infektionsschutz vorgesehen bis zu 2500 Euro sollen sich die Bußgelder zwischen 150 und 250 Euro bewegen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Dieser Orientierungsrahmen sei den Gesundheitsämtern mitgeteilt worden.

Ein Bußgeld droht Beschäftigten etwa in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Hospizdiensten, wenn sie der Aufforderung der Gesundheitsämter zum Nachweis der Impfung oder der Immunität nach überstandener Erkrankung nicht vorlegen. Im letzten Schritt müssen sie Arbeitsverbote befürchten.

Nach Ministeriumsangaben gab es Ende Mai knapp 11.000 Ungeimpfte in den von der seit Mitte März geltenden Impfpflicht betroffenen Bereichen - bei rund 60.000 Beschäftigten allein in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

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Ende April war noch von rund 8700 Ungeimpften in den Einrichtungen die Rede gewesen, für eine Reihe von Beschäftigten sei aber inzwischen der Genesenen-Status abgelaufen.

Zwischen Tätigkeitsverbot und Versorgungsengpässe

Personen, die im Gesundheitssektor arbeiten, stehen in engen Kontakt mit anderen Menschen. Um das Risiko von Covid-Ausbrüchen oder schweren Verläufen zu minimieren, sind die Beschäftigten zur Impfung verpflichtet. (Symbolbild)
Personen, die im Gesundheitssektor arbeiten, stehen in engen Kontakt mit anderen Menschen. Um das Risiko von Covid-Ausbrüchen oder schweren Verläufen zu minimieren, sind die Beschäftigten zur Impfung verpflichtet. (Symbolbild)  © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Im Freistaat sollen ungeimpfte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bis etwa Anfang August angehört werden. Dabei wird auch beurteilt, welches Gesundheitsrisiko konkret von den einzelnen Ungeimpften bei ihrer Arbeit ausgeht und ob ein Tätigkeitsverbot die Versorgung in den jeweiligen Einrichtungen gefährdet.

Wie viele Bußgeld- und Anhörungsverfahren schon laufen, ist unklar. Das Ministerium hat dazu keinen Überblick.

In den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt habe noch niemand einen Bußgeldbescheid erhalten, sagte eine Sprecherin. Es liefen auch noch keine Anhörungen. Auch beim Deutschen Roten Kreuz und beim Verband privater Pflegeanbieter war dazu noch nichts bekannt.

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Im Kreis Weimarer Land laufen laut Landratsamt zehn Anhörungsverfahren, allerdings keine Bußgeldverfahren. Auch das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises hat noch keine Bußgeldbescheide verschickt, es seien auch noch keine Anhörungsverfahren angelaufen.

"Generell ist es unser Bestreben in diesem Zusammenhang äußerst gründlich vorzugehen, da wir ein Risiko juristischer Auseinandersetzungen sehen", teilte ein Sprecher mit.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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