Wegen der Sommerwelle: Wieder strengere Corona-Regeln in Krankenhäusern

Gera - Angesichts der Corona-Sommerwelle halten Krankenhäuser in Thüringen an bestimmten Einschränkungen bei Patientenbesuchen fest.

Um ihre Angehörigen im Krankenhaus besuchen zu können, müssen sich Besucher weiterhin an strikte Regeln halten.
Um ihre Angehörigen im Krankenhaus besuchen zu können, müssen sich Besucher weiterhin an strikte Regeln halten.  © Bodo Schackow/dpa

Das gilt etwa für die Begrenzung der maximal zulässigen Besucherzahl je Patienten oder der Besuchszeit. Strikte Besuchsverbote wie in bisherigen Spitzenzeiten der Pandemie sind der Landeskrankenhausgesellschaft derzeit aber nicht bekannt, wie deren Geschäftsführer Reiner Poniewaß sagte.

"Das machen die Kliniken mit viel Augenmaß." Der Anteil coronainfizierter Klinikpatienten war in Thüringen - bei regional teils erheblichen Unterschieden - zuletzt kontinuierlich gestiegen, zugleich gilt die Personalsituation als angespannt.

Am Waldklinikum Gera etwa dürfen Patienten täglich höchstens drei Besucher empfangen, die Besuchszeiten sind auf drei Stunden begrenzt.

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Am Universitätsklinikum Jena, den Thüringen-Kliniken in Saalfeld, den Regiomed-Kliniken in Südthüringen und im Krankenhaus Apolda ist pro Patient in der Regel nur ein Besucher für maximal zwei Stunden erlaubt. Das Haus in Apolda war kürzlich nach einer zwischenzeitlichen Lockerung wieder zu dieser Obergrenze zurückgekehrt.

Die Besuchszeit ist dort auf zwei Stunden täglich begrenzt.

Menschen reagieren "sehr vernünftig" trotz strengeren Regeln

Sollte sich die Corona-Situation verschärfen, "dann werden wir auch über eine Verschärfung der Besuchsregelungen nachdenken", erklärte eine Sprecherin des Waldklinikums Gera. In den Thüringen-Kliniken soll es bei den bestehenden Regelungen zunächst bleiben, wie ein Sprecher mitteilte. Weitere Einschränkungen seien vorerst nicht geplant.

Die Menschen reagierten auf die wieder strengeren Regelungen "sehr vernünftig", hat Uwe Koch, Geschäftsführer des Krankenhauses Apolda, beobachtet. In der Corona-Landesverordnung ist geregelt, dass Klinikbesucher eine OP- oder FFP2-Maske tragen müssen.

In einer Reihe von Landkreisen lag die Zahl der wöchentlichen Corona-Klinikfälle je 100.000 Einwohner zuletzt teils deutlich über 20.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa

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