Call a Bike der Deutschen Bahn in Düsseldorf plötzlich verboten!

Düsseldorf - Nach einer Schlappe vor Gericht muss die Deutsche Bahn die Vermietung von Fahrrädern in Düsseldorf vorerst einstellen.

Die Leihfahrräder der Deutschen Bahn gibt es in vielen deutschen Städten.
Die Leihfahrräder der Deutschen Bahn gibt es in vielen deutschen Städten.  © picture alliance / Arne Dedert/dpa

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied jetzt, dass die "Call a Bike"-Fahrräder nicht einfach auf der Straße abgestellt werden dürfen.

Eine Verfügung der Stadt, derzufolge die Deutsche Bahn Connect GmbH ihre Räder aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen muss, wird damit wieder gültig.

Ein Verwaltungsgericht hatte die Verfügung zunächst im September gekippt, vor dem übergeordneten Gericht setzte sich die Stadt nun aber doch durch. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen 11 B 1459/20).

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Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Geschäftsmodell um keinen "Gemeingebrauch".

Der gewerbliche Zweck, das abgestellte Fahrrad zu vermieten, stehe im Vordergrund.

Es gebe keinen Unterschied zum gewerblichen Straßenhandel - und der benötigt nach Darstellung des OVG eine Sondernutzungserlaubnis, die in dem strittigen Fall nicht vorlag.

Kopfschütteln bei der Deutschen Bahn

Ein Mann stellt ein "Call a Bike"-Leihfahrrad der Deutsche Bahn Tochter DB Connect ab.
Ein Mann stellt ein "Call a Bike"-Leihfahrrad der Deutsche Bahn Tochter DB Connect ab.  © picture alliance / Arne Dedert/dpa

Die Stadtverwaltung zeigte sich nach der Entscheidung "sehr zufrieden", wie es in einer Mitteilung hieß.

Das Gericht habe im Sinne der Bürger entschieden, "die sich über wild abgestellte Mietfahrräder in der Vergangenheit wiederholt beschwert hatten".

Das zuständige Amt für Verkehrsmanagement hatte sich daraufhin entschlossen, "diesen Zustand durch eine Sondernutzungsregelung zu ordnen", und forderte die Anbieter auf, eine entsprechende Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen.

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Ein Anbieter habe dem nicht nachkommen wollen. "Die Stadtverwaltung ist nun froh, dass durch den Beschluss des OVG das Stadthandeln nun bestätigt wurde."

Kopfschütteln gab es hingegen bei der Deutschen Bahn.

Fahrräder und Bikesharing seien als nachhaltige Mobilitätslösungen für den Stadtverkehr wichtiger geworden, hieß es in einer Bahn-Reaktion.

"Je teurer der Betrieb von Mikromobilität in den Städten und Kommunen durch zusätzliche Gebühren wird, desto schwieriger ist es, diese Angebote langfristig im Markt zu halten." Zum konkreten Fall wollte sich die Bahn nicht äußern, da der Beschluss bisher noch nicht zugestellt worden sei. Den Inhalt der Entscheidung werde man prüfen.

Ob die Bahn-Tochter nun doch eine Sondernutzungserlaubnis beantragen und die Gebühren zahlen will, um die Mietfahrräder auf den Straßen Düsseldorfs halten zu können, stand in der Mitteilung nicht.

Titelfoto: picture alliance / Arne Dedert/dpa

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