Zugunglück in Garmisch: Ermittlungen nun gegen vier Beschuldigte

Garmisch-Partenkirchen - Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen die Ermittlungen auf eine vierte Person ausgeweitet.

Bei dem schweren Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen haben Anfang Juni fünf Menschen ihr Leben verloren.
Bei dem schweren Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen haben Anfang Juni fünf Menschen ihr Leben verloren.  © vifogra

Damit werde nun gegen insgesamt vier Mitarbeiter der Deutschen Bahn wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der Deutschen Presse-Agentur.

Bei dem vierten Beschuldigten handele es sich um einen Fahrdienstleiter. Damit sind nun zwei Fahrdienstleiter im Visier der Ermittler.

Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am 3. Juni kurz nach der Abfahrt entgleist.

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Vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region starben. 16 Menschen wurden schwer verletzt, etwa 50 leicht.

Das Ermittlungsverfahren bedeute nicht, dass die Beschuldigten tatsächlich eine Mitschuld treffen und Anklage erhoben werde - es könne auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, erläuterte die Anklagebehörde.

Titelfoto: vifogra

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