Facebook, Instagram & Co.: Ermittlungen in sozialen Medien immer wichtiger
Berlin - Ermittlungsmaßnahmen in sozialen Medien spielen nach Einschätzung des Berliner Strafverteidigers Toralf Nöding bei der Aufklärung von Straftaten eine immer größere Rolle.

Dies gelte nicht nur bei der Aufklärung von Fällen mit Internetbezug, sondern auch bei "normalen" Straftaten, sagte Nöding der Deutschen Presse-Agentur.
Beispielsweise könne die Facebook-Freundesliste eines Beschuldigten helfen, dessen Kontaktpersonen zu ermitteln.
Ein Blick auf Personen, die Beiträge des Beschuldigten "teilen" oder "liken", könnte ebenfalls aufschlussreiche Erkenntnisse liefern.
"Auch gepostete Bilder des Beschuldigten, auf denen er mit bestimmten, möglicherweise tatrelevanten Kleidungsstücken zu sehen ist oder über die sich sein Aufenthaltsort zu einer bestimmten (Tat-)Zeit nachvollziehen lässt, können für die Strafverfolgungsbehörden interessant sein", sagte Nöding.
"Öffentlichkeitsfahndungen können ein wertvolles Hilfsmittel bei Ermittlungen jeglicher Art sein", sagt Daniel Kretzschmar, Vorstandsmitglied beim Bund Deutscher Kriminalbeamter. Als Instrument für Ermittlungen habe es sie schon immer gegeben.
Soziale Medien und Internet sind neue Wege der Öffentlichkeitsfahndung

Die sozialen Medien und das Internet seien nur weitere Wege, die auch einem veränderten Medienkonsum geschuldet seien. "Wo früher die Litfaßsäule betrachtet oder eine Zeitung gelesen wurde, da schaut man eben heute mal schnell ins Netz", sagt Kretzschmar.
Aber darf die Polizei einfach auf Daten von Verdächtigen in sozialen Medien zugreifen? "Material, das von Betroffenen selbstständig öffentlich geteilt wird, kann grundsätzlich ausgewertet werden", so Kretzschmar.
Schwieriger wird es bei verdeckten Ermittlungen, etwa in geschützten Chatgruppen und Öffentlichkeitsfahndungen: Hier sei in der Regel ein richterlicher Beschluss notwendig.
Der frei zugängliche Datenschatz in den sozialen Netzwerken hilft Ermittlern zwar bei der Aufklärung von Verbrechen. Gleichzeitig gibt er aber Einblicke in Gewohnheiten und Haltungen, die den Staat im Zweifel nichts angehen dürften.
Dies birgt zumindest die theoretische Möglichkeit, dass Menschen allein aufgrund ihrer Geisteshaltung in den Fokus von polizeilichen Ermittlungen geraten könnten. "Diese Gefahr ist absolut gegeben", sagt Nöding.
Als besonders problematisch sieht der Jurist etwa, wenn Nutzer durch einen "Like" oder "Retweet" eines Beitrages den Eindruck einer bestimmten Anschauung erweckten und die Ermittler daraus einen Anfangsverdacht konstruierten.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa, Deniz Calagan/dpa (Bildmontage)