Brauchen kranke Schulkinder immer ein Attest vom Arzt?

Düsseldorf – Eltern aufgepasst! Kranke Schulkinder in Nordrhein-Westfalen benötigen nach Auskunft des Schulministeriums in der Regel kein ärztliches Attest.

Im Krankheitsfall können Eltern ihre Kinder auch ohne ärztliches Attest von der Schule befreien. (Symbolbild)
Im Krankheitsfall können Eltern ihre Kinder auch ohne ärztliches Attest von der Schule befreien. (Symbolbild)  © Bernd Thissen/dpa

Im Krankheitsfall reicht demnach zumeist eine schriftliche Mitteilung der Eltern an die Schule.

Angesichts der Rückmeldungen aus der Ärzteschaft habe das Schulministerium die Bezirksregierungen darum gebeten, die Schulen noch einmal über die Rechtslage zu informieren, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der dpa.

Dabei sei darauf hingewiesen worden, dass die Belastungssituation vieler Kinder- und Jugendärzte derzeit eine besonders sorgfältige Prüfung und Abwägung erfordere, ob im Einzelfall ein ärztliches Attest angefordert werden müsse.

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Außerdem sei dazu ein Beitrag im Bildungsportal ausführlicher gefasst worden. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hatte zuvor eine Entlastung der Praxen von "unnötigen Attesten" gefordert.

Laut Schulgesetz könnten Schulen von den Eltern nur dann ein ärztliches Attest verlangen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Unterricht tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, erklärte der Ministeriumssprecher.

Eine besondere Regelung gebe es aber für Abschlussprüfungen und Nachprüfungen: Hier sähen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Attestpflicht ausdrücklich vor.

Titelfoto: Bernd Thissen/dpa

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