Mutmaßlicher Rechtsextremist (17) soll Sprengstoff-Anschläge vorbereitet haben

Von Jan Brinkhus

Frankfurt am Main/Limburg-Weilburg - Ein jugendlicher mutmaßlicher Rechtsextremist aus dem mittelhessischen Kreis Limburg-Weilburg soll Sprengstoffanschläge vorbereitet haben.

Der 17-Jährige soll aus rechtsextremistischen Motiven beschlossen haben, Andersdenkende zu töten. (Symbolbild)  © Christoph Reichwein/dpa

Der 17-Jährige wurde deshalb unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und Volksverhetzung angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte.

Mitangeklagt vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Limburg sind ein 15-Jähriger und ein 18-Jähriger, sie sollen den 17-Jährigen unterstützt haben.

Spätestens seit Anfang 2023 habe der Hauptangeklagte ein "ausgeprägtes antisemitisches, rassistisches, ausländerfeindliches und rechtsextremistisches Weltbild" gehabt, teilte die Anklagebehörde mit.

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Er soll daher beschlossen haben, Menschen zu töten, die nicht seinem Weltbild entsprechen. Er habe in Chatgruppen volksverhetzende Inhalte geteilt.

Der 17-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde am 17. April dieses Jahres festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

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Der Angeklagte soll Sprengstoff und Waffen für Anschläge getestet haben

Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Limburg sind außerdem ein 15- und ein 18-Jähriger angeklagt, die den 17-Jährigen unterstützt haben sollen.  © Jörg Halisch/dpa

Den Ermittlungen zufolge hatte der Jugendliche zwischen September 2024 und März 2025 im Wald und in der Nähe seines Elternhauses zuvor selbst hergestellte hochexplosive Sprengstoffe gezündet und eine Schusswaffe getestet.

Der 18-Jährige, ebenfalls ein Deutscher, soll Materialien zur Sprengstoffherstellung gekauft, der 15-jährige Litauer den 17-Jährigen unter anderem begleitet und seine ideologischen Ansichten geteilt haben.

Das Gericht muss jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden, erst dann kann ein Prozess gegebenenfalls terminiert werden.

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Auch gegen den Vater des 17-Jährigen wird wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz ermittelt.

Es handele sich aber um ein selbstständiges Verfahren, erklärte die Staatsanwaltschaft. Hinweise auf eine gemeinsame Tatbegehung von Vater und Sohn hätten sich nicht ergeben.

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