"NSU 2.0"-Angeklagter fordert Freispruch: Drohschreiben waren nur "Herumtollerei"

Frankfurt am Main - Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben ließ es sich der Angeklagte Alexander M. (53) nicht nehmen, beim Schlussvortrag der Verteidigung am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt in eigener Sache zu plädieren.

Während die Staatsanwaltschaft für Alexander M. (53, r.) eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren forderte, plädierte der Angeklagte selbst auf Freispruch.
Während die Staatsanwaltschaft für Alexander M. (53, r.) eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren forderte, plädierte der Angeklagte selbst auf Freispruch.  © dpa/dpa-Pool/Boris Rössler

Ausführlich und mit deutlichem Berliner Dialekt legte er dar, warum seiner Meinung nach in dem Verfahren kein Tatnachweis erbracht worden sei. "Es müsste mindestens noch ein Mittäter da sein. Ich selbst bestreite jede Tatbeteiligung", sagte der 53-jährige Berliner und forderte Freispruch sowie Haftverschonung.

Er habe die Drohschreiben gegen Rechtsanwältinnen, Politikerinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens nicht verfasst, so M. Er sei lediglich Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen, aus der er später herausgeschmissen worden sei.

Außerdem seien die Schreiben, in denen etwa der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz (46) mit der "Schlachtung" ihrer Tochter gedroht worden sei, niemals ernsthaft gewesen. "Das Projekt NSU 2.0 war nur Herumtrollerei auf hohem Niveau", sagte der Angeklagte, der sich während des Prozesses wiederholt lautstark und aggressiv zu Wort gemeldet und die laufende Verhandlung unterbrochen hatte.

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Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen Alexander M. gefordert. Verurteilt werden solle er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.

Verteidigung und Nebenkläger fordern weitere Aufklärung

Die Anwältin Seda Basay-Yildiz (46) tritt im "NSU 2.0"-Prozess als Nebenklägerin auf.
Die Anwältin Seda Basay-Yildiz (46) tritt im "NSU 2.0"-Prozess als Nebenklägerin auf.  © dpa/Boris Rössler

M. ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren.

Die Staatsanwaltschaft hält M. auch für Bombendrohungen gegen Gerichte verantwortlich. Der Absender "NSU 2.0" spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.

Die Verteidiger von M. warfen der Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor, in ihrem Plädoyer nicht auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme vor Gericht, sondern nur auf das Ermittlungsverfahren eingegangen zu sein. Ihr gehe es vor allem um die "Ablenkung von Missständen in kleinen Teilen der Frankfurter Polizei".

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Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine "unverhältnismäßig hohe Strafmaßforderung" gestellt. Bei den dem Angeklagten vorgeworfenen Taten handele es sich überwiegend um Vergehen, nicht um Verbrechen.

Welche Rolle spielte die Chatgruppe der Frankfurter Polizei?

Der Frankfurter Polizist, gegen den im Zusammenhang mit einer Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten ermittelt wird, machte im "NSU 2.0"-Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Der Frankfurter Polizist, gegen den im Zusammenhang mit einer Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten ermittelt wird, machte im "NSU 2.0"-Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.  © dpa/Boris Rössler

Auch die Nebenklägerinnen - Anwältin Basay-Yildiz sowie die Bundestagsabgeordneten Martina Renner (55, Die Linke) - hatten weitere Aufklärung gefordert. Zumindest für das erste Schreiben bestünden Zweifel an einer Täterschaft von M., so die Nebenklagevertreterin am Montag. Sie kritisierte die Staatsanwaltschaft dafür, von einer Einzeltäterschaft auszugehen und einen Alternativtäter nicht in Betracht zu ziehen.

Auch die Verteidigung wies auf einen Polizisten des Frankfurter Reviers hin, dessen Rolle in dem Verfahren nicht hinreichend aufgeklärt worden sei. Gegen den Mann wird im Zusammenhang mit einer Chatgruppe mit rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalten ermittelt, im Prozess gegen M. machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Auf die Chatgruppe stießen die Ermittler, als sie die Abfrage der Daten von Basay-Yildiz und ihrer Familie von einem Polizeicomputer untersuchten. Dabei waren in drei Datenbanken eine ungewöhnliche Menge von Daten abgerufen worden.

Am nächsten Verhandlungstag am 17. November soll M. die Möglichkeit für das traditionelle "letzte Wort" haben, anschließend könnte das Urteil folgen. In seinem Schlussvortrag der Verteidigung deutete M. allerdings an, er habe nun alles gesagt: "Das war's!"

Titelfoto: dpa/dpa-Pool/Boris Rössler

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