Schuldspruch im "NSU 2.0"-Prozess: verurteilter Alexander M. geht gegen Urteil vor

Frankfurt am Main - Gegen das Urteil im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben will der verurteilte 54-Jährige nach Angaben seines Verteidigers Revision einlegen.

Der 54-jährige Angeklagte aus Berlin (r.) hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen.
Der 54-jährige Angeklagte aus Berlin (r.) hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen.  © Andreas Arnold/dpa-Pool/dpa

Das teilte der Anwalt Ulrich Baumann am Dienstag auf Anfrage mit.

Der aus Berlin stammende Alexander M. war am vergangenen Donnerstag in Frankfurt am Main wegen einer Serie von Mails, Faxen und SMS mit Todesdrohungen und rassistische Beleidigungen an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig.

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Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten, in einem von ihm selbst gehaltenen Plädoyer hatte er zuvor einen Freispruch gefordert. Das Landgericht sah eine Einzeltäterschaft des Berliners aber als erwiesen an.

Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und ihre Mordserie.

Die Nebenklägerinnen in dem Frankfurter Prozess – die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (55, Die Linke) und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz (46) – und die Staatsanwaltschaft teilten auf Anfrage mit, sie würden nicht gegen das Urteil vorgehen.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa-Pool/dpa

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