Verfassungsgericht erlaubt Kopftuch-Verbot für muslimische Frauen

Karlsruhe - Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.

Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.
Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen.

Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. Ein Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend. (Az. 2 BvR 1333/17)

Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können.

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Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

Dagegen hatte die 1982 geborene Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Schließlich reichte sie Verfassungsbeschwerde ein – am Ende ohne Erfolg.

Kopftuch-Verbot wegen Verpflichtung zu religiöser Neutralität

Ein Kopftuch-Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, entschieden die Richter. Dies sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt – etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Anders als etwa in der Schule trete der Staat dem Bürger in der Justiz klassisch-hoheitlich gegenüber.

Das Verbot ist für die Richter aber nicht zwingend. Keine der konkurrierenden Rechtspositionen sei von überragendem Gewicht.

Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.

Zentralrat der Muslime in Deutschland übt Kritik

Update, 15.15 Uhr: Der In Köln ansässige Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Laut Mitteilung des ZMD stellt die Entscheidung des obersten Gerichts in Deutschland "einen Rückschritt in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung dar".

Dadurch werde der "vermeintlichen Neutralität des Staates der grundgesetzlich vorbehaltlos gewährten Religionsfreiheit und der angesichts des staatlichen Ausbildungsmonopols besonders betroffen Ausbildungsfreiheit der Vorrang gewährt".

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland moniert zudem, dass dadurch auch der Politik und dem öffentlichen Diskurs weiter freie Hand für den Ausschluss und die Diskriminierung von kopftuchtragenden Muslimas gewährt würde.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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