Giftschlangen-Alarm bei Razzia! Mann hält Wüsten-Hornvipern und weitere Reptilien

Germering - Beamte der Kripo Fürstenfeldbruck haben bei einer Wohnungsdurchsuchung im oberbayerischen Germering mehrere Schlangen, darunter auch zwei giftige Wüsten-Hornvipern entdeckt. Zudem fand die Polizei Marihuana und Utensilien zum Konsum von Rauschgift. Gegen den 38-jährigen Wohnungsinhaber wird nun ermittelt.

Das Bild der Polizei zeigt eine der gefundenen Wüsten-Hornvipern.
Das Bild der Polizei zeigt eine der gefundenen Wüsten-Hornvipern.  © Polizei

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Mittwoch mitteilte, betraten die Ermittler am Dienstag gegen 6 Uhr mit einem Durchsuchungsbeschluss der Münchner Staatsanwaltschaft die Wohnung in einem Germeringer Mehrfamilienhaus.

Neben den zwei giftigen Wüsten-Hornvipern fanden die Beamten auch zwei Boa Constrictor (Königsschlangen) sowie zwei Königspythons.

Die Polizei verständigte wegen der exotischen Tiere umgehend die Stadt Germering, das Veterinäramt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck und die Auffangstation für Reptilien München e. V..

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Gemäß dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dürfen die beiden Giftschlangen nur unter strengen Auflagen in Bayern gehalten werden. Zudem ist eine Genehmigung nötig. Diese konnte der 38-Jährige allerdings nicht vorweisen.

Laut Polizei wies die Haltung der Schlangen zudem "tierschutzrechtliche Defizite" auf. Gegen den 38-Jährigen erging deshalb ein Auflagenbescheid. Die Haltung der Schlangen wird zeitnah nachkontrolliert.

Giftschlangen bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

Die Wüsten-Hornvipern wurden wegen der fehlenden Genehmigung beschlagnahmt und der Auffangstation für Reptilien München e. V. übergeben.

Auch das gefundene Marihuana und die Rauschgift-Konsumutensilien wurde von den Polizeibeamten beschlagnahmt.

Gegen den 38-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Erwerbes und Besitzes von Marihuana sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Das Gift der Wüsten-Hornviper ist stark hämotoxisch und kann schwere Blutgerinnungsstörungen auslösen.

Titelfoto: Polizei

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