Mannheim bekommt als erste Großstadt Katzenschutz-Verordnung

Mannheim - Halter freilaufender Katzen in Mannheim müssen ihre Tiere künftig registrieren lassen.

Freilaufende Katzen in Mannheim müssen künftig registriert sein. (Symbolbild)
Freilaufende Katzen in Mannheim müssen künftig registriert sein. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Der Mannheimer Gemeinderat entschied am Dienstag einstimmig, dass mittels dieses Instruments die rasante Fortpflanzung der Katzen und damit großes Tierleid eingedämmt werden soll. Mannheim ist die erste Großstadt im Südwesten mit einer solchen Regelung.

Bisher sind es laut Landestierschutzbund nur 34 kleinere Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis), die die Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013 nutzen.

Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenlose Haustierregister der Tierschutzorganisation Tasso oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen werden.

Katze steckt im Abfluss fest - und verändert das Leben ihrer Retterin!
Katzen Katze steckt im Abfluss fest - und verändert das Leben ihrer Retterin!

Falls bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden kein Halter gefunden worden ist, kann die Stadt die Katze auf dessen Kosten kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen unter frei lebenden Katzen geplant.

Tierschützern reicht die Verordnung nicht aus

Tierschützern geht die Verordnung gegen Verwahrlosung der oft verletzten, unterernährten und kranken Tiere nicht weit genug. Die Fraktion LI.PAR.Tie, bestehend aus der Linken, Die Partei und Tierschutzpartei, hält eine Kastrationspflicht für unverzichtbar. Sie stimmte aber für die neue Regelung, damit das Thema auf der Tagesordnung bleibt und weitergehende Schritte auf Grundlage des Beschlusses erfolgen können.

Die Stadt hingegen favorisiert wegen rechtlicher Bedenken die mildere Regelung. Denn: "Eine Kastrationspflicht stellt einen massiven Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht von KatzenhalterInnen dar und sollte die letzte Maßnahme sein, die getroffen wird."

Die Verordnung tritt sechs Monate nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

Mehr zum Thema Katzen: