Vorsicht beim Heckenschneiden! So sehr schadet Ihr damit den Vögeln
Halle (Saale) - Wer sich vorgenommen hat, in den kommenden Wochen mal wieder die Hecke im Garten zu stutzen, sollte sich das besser zweimal überlegen. Damit kann man vielen Vögeln nämlich erheblichen Schaden zufügen.
So traf es beispielsweise kürzlich in Halle (Saale) eine Wasserralle, die sich in einem Busch versteckt hatte und deren Beine durch eine Heckenschere abgetrennt worden waren. Nun befindet sie sich in Obhut des Hallenser Tierschutzvereins.
Diesen Vorfall nahmen die Tierschützer jetzt zum Anlass, um erneut an das Heckenschnitt-Verbot zu erinnern. So verbietet Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nämlich in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September das Abschneiden, Beseitigen oder Auslichten von Hecken, "lebenden Zäunen", Gebüschen und anderen Gehölzen. Formschnitt ist erlaubt, Rückschnitt jedoch nicht.
Und das aus gutem Grund: "Insbesondere Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten in diesem Zeitraum einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien", erklärte der Verein. "Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich oft dort auch zum Schlafen zurück".
Unseren Städten fehlt es an Grünflächen, stattdessen schreitet die Urbanisierung immer weiter voran und nimmt den Tieren ihre Lebensräume. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der heimischen Vogelarten sind inzwischen vom Aussterben bedroht.
Deshalb will der Hallenser Tierschutzverein Gartenbesitzer und -besitzerinnen nun zum Reflektieren und Nachdenken animieren: Ist eine akkurate Hecke im Vorgarten tatsächlich das Leiden der wilden Tiere wert?
Titelfoto: Montage 123rf/jovanmandic ; Facebook/Tierschutz Halle e.V.