Wegen Bedrängung und Beleidigung einer Transfrau: Junger Mann kommt vor Gericht

Osnabrück - Nach der Beleidigung und Bedrängung einer Transfrau beschäftigt sich das Amtsgericht Osnabrück im Januar mit dem Fall. Verantworten muss sich ein 21-jähriger Mann, sagte am heutigen Freitag ein Sprecher des Amtsgerichts.

Wegen Transphobie in der Gesellschaft kommt es leider häufig zu Übergriffen gegenüber Transmenschen. (Symbolbild)
Wegen Transphobie in der Gesellschaft kommt es leider häufig zu Übergriffen gegenüber Transmenschen. (Symbolbild)  © Karsten Klama/dpa

Im Anschluss an eine Party nach der Landtagswahl im vergangenen Oktober sollen mehrere junge Männer aus dem Umfeld der Jungen Union die in der SPD engagierte Transfrau in der Osnabrücker Altstadt unter anderem mit einem homophoben Begriff beleidigt und bedrängt haben.

Das Opfer des Übergriffs erstattete Anzeige, woraufhin der Staatsschutz der Polizei ermittelte. Inzwischen habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, sagte der Gerichtssprecher. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" über die Anklage berichtet.

Sie habe die Situation als bedrohlich empfunden, hatte seinerzeit die Betroffene in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt.

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Die betrunkenen Männer hätten die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen.

Die Stimmung sei ihrer Meinung nach aggressiv gewesen, niemand aus der Gruppe habe widersprochen oder ihr beigestanden.

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Während der Verhandlung wird entschieden, ob nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden muss. (Symbolbild)
Während der Verhandlung wird entschieden, ob nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden muss. (Symbolbild)  © Elnur/123rf

Nachdem sie und ihr Bekannter den Ort verlassen hatten, habe sie in einem nahe gelegenen Veranstaltungssaal einem CDU-Mitglied von dem Vorfall erzählt.

Die CDU in Osnabrück hatte sich von dem Verhalten der Männer distanziert und sich mit der Frau solidarisch erklärt.

Aus dem Kreis der Männer war ein Entschuldigungsschreiben an die Betroffene gesendet worden.

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Die Tat werde vor der Jugendrichterin verhandelt, sagte der Gerichtssprecher. In der Verhandlung müsse sich zeigen, ob die Tat nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden muss. (AZ.: 254 DS 103/22)

Titelfoto: Karsten Klama/dpa

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