Umwelt- und Brandschutz: Neue Auflagen für Waldbesetzer-Camp im Landkreis Stendal

Stendal/Seehausen - Der Landkreis Stendal hat eine neue Allgemeinverfügung gegen die Waldbesetzer im Losser Forst bei Seehausen verfasst.

Im Wald bei Seehausen in der Altmark protestieren seit mehreren Monaten Waldbesetzer gegen den Weiterbau der Autobahn 14.
Im Wald bei Seehausen in der Altmark protestieren seit mehreren Monaten Waldbesetzer gegen den Weiterbau der Autobahn 14.  © Florian Voigt/dpa

Im Wesentlichen geht es in dem Papier, das der Deutschen-Presse-Agentur am Dienstag vorab vorlag, um den Nachweis von Sicherheitsmaßnahmen.

Dazu zählen etwa die Standsicherheit der Baumhäuser und Plattformen, genügend Fluchtwege und der Brandschutz. Auch Auflagen zum Umweltschutz werden thematisiert. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, könnte das Camp geräumt werden.

Der Landkreis begründet die Auflagen unter anderem damit, dass die Bäume nicht vor 2025 gefällt würden und die Sicherheit der Bauten aufgrund der Langfristigkeit nicht ausreichend sichergestellt sei.

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Außerdem habe man bei einem Begehungstermin durch Leinen und Banner behinderte Wege und einen nicht genügenden Brandschutz festgestellt. Der Landkreis beklagt zudem eine schlechte Erreichbarkeit und fehlende Zuständigkeiten seitens der Versammlungsteilnehmer, weshalb künftig unter anderem ein Leitender benannt werden solle.

Man gehe davon aus, dass die Verfügung eingehalten wird, sagte eine Sprecherin des Landkreises. Sie schloss aber nicht aus, dass die Besetzer auch gegen diese Auflagen gerichtlich vorgehen.

Camp ist durch die Versammlungsfreiheit gedeckt

Die A14 soll zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin in Richtung Norden verlängert werden.
Die A14 soll zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin in Richtung Norden verlängert werden.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB

Eine erste Allgemeinverfügung von Mitte Juni wurde gekippt. Sie sah vor, dass das Camp beseitigt wird, wenn bauliche Anlagen wie Bauhäuser weiter errichtet oder genutzt werden.

Die Besetzer waren dagegen vorgegangen und hatten sich auf das Versammlungsrecht berufen. Sie bekamen in erster Instanz vom Verwaltungsgericht in Magdeburg Recht.

Die Beschwerde des Landkreises wurde dann wenige Tage später vom Oberverwaltungsgericht in Magdeburg zurückgewiesen. Aus Sicht der Gerichte war das Camp durch die Versammlungsfreiheit gedeckt.

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Zeitweise hielten sich laut Polizei bis zu zwanzig Personen in den Bäumen im Losser Forst auf. Sie protestieren gegen die A14-Nordverlängerung zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin.

Wie viele Personen sich aktuell noch in dem Waldstück aufhalten, konnte die Polizei nicht genau sagen. Die Situation sei im Wesentlichen aber noch die gleiche, sagte ein Sprecher.

Knapp zwanzig Kilometer südlich bei Storbeck (Landkreis Stendal) hatten vor etwa anderthalb Wochen weitere Protestierende ein Camp errichtet. Nach Angaben der Polizei ist es aber deutlich kleiner als das Camp bei Seehausen.

Für Storbeck werde nach Prüfung im Rahmen des Versammlungsrechts eine weitere Verfügung erlassen, teilte der Landkreis mit. Da es sich bei jeder Versammlung um einen Einzelfall handele, gelte die Allgemeinverfügung vom Mittwoch dort nicht.

Titelfoto: Florian Voigt/dpa

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