Nordsachsen ordnet wegen Geflügelpest Stallpflicht an
Torgau - Nach zwei Vogelgrippe-Fällen im Landkreis Leipzig hat das benachbarte Nordsachsen vielerorts eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Dafür seien nun einige Risikogebiete definiert worden, teilte das Landratsamt in Torgau am Mittwoch mit.
Die Stallpflicht gilt in einer 500-Meter-Entfernung an zahlreichen Seen sowie an bestimmten Abschnitten der Flüsse Elbe, Mulde und Weiße Elster. Zudem zählen zahlreiche Gemeinden zu den Risikogebieten.
Die von der Stallpflicht-Verordnung betroffenen Gebiete kann man hier nachlesen.
Im Landkreis Leipzig war Ende des Jahres bei einem großen Geflügelbetrieb und einem kleineren privaten Hühnerzüchter die gefährliche Tierkrankheit nachgewiesen worden (TAG24 berichtete).
Auch im benachbarten Bayern wurde bereits für einen betroffenen Landkreis die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.
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