Jugendlicher schleppt verbotenes Messer mit sich rum und liefert merkwürdige Ausrede

Essen - Als die Bundespolizei am Samstagabend einen 17-Jährigen im nordrhein-westfälischen Essen kontrollierte, hatte er ein Messer bei sich. Danach befragt, wieso er eine gefährliche Waffe mit sich herumschleppe, führte der Jugendliche eine kuriose Begründung an.

Die Bundespolizei stellte beim 17-Jährigen ein Messer fest, das eine Klingenlänge von mehr als acht Zentimetern hatte.
Die Bundespolizei stellte beim 17-Jährigen ein Messer fest, das eine Klingenlänge von mehr als acht Zentimetern hatte.  © Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kontrolliert wurde der Teenager am Hauptbahnhof und dabei nach verbotenen Gegenständen befragt.

Zwar verneinte der 17-Jährige dies. In seiner Hosentasche wurde jedoch ein verbotenes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von mehr als acht Zentimetern gefunden.

Auf Nachfrage, wieso er ein solches Messer bei sich hätte, wurde der Teenie konkret und führte an, dass er damit Burger braten wolle.

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DIe Bundespolizei gebot diesem kulinarischen Vorsatz jedoch Einhalt und stellte die Waffe sicher.

"Das wird der 17-Jährige nun mit einem normalen Küchenmesser machen müssen", heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin.

Darüber hinaus wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Titelfoto: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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