Gzuz im Berufungs-Prozess: Rapper entschuldigt sich, droht jetzt dennoch eine härtere Strafe?

Hamburg - Man hat sich schon langsam daran gewöhnt: Auch am dritten Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen 187-Strassenbande-Rapper Gzuz (33) zeigt sich dieser ruhig und vielleicht sogar etwas desinteressiert am Geschehen. Aggressionen im Gerichtssaal? Nicht, wenn es nach dem Rapper geht.

Der Rapper Gzuz (33, r.) geht in einer Sitzungspause der Berufungsverhandlung mit seinem Rechtsanwalt Christopher Posch (46) aus dem Strafjustizgebäude.
Der Rapper Gzuz (33, r.) geht in einer Sitzungspause der Berufungsverhandlung mit seinem Rechtsanwalt Christopher Posch (46) aus dem Strafjustizgebäude.  © Marcus Brandt/dpa

Rund sechs Stunden dauerte die Verhandlung. Zeugen wurden bis ins kleinste Detail befragt. Gzuz, der bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß heißt, schwieg vor Gericht. Zumindest so lange, bis es um den Vorwurf des versuchten Diebstahls ging.

Der heute 33-Jährige soll am 13. Februar 2020 erfolglos versucht haben, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu stehlen. Erstinstanzlich wurde der Rapper dafür schuldig gesprochen.

Am Donnerstag wurden zwei der damals anwesenden Rettungssanitäter (40 und 24 Jahre alt) zu dem Vorfall erneut befragt. Einer der beiden, ein 40-jähriger Mann, war sich auch rund zwei Jahre nach der mutmaßlichen Tat sicher, dass der Angeklagte am besagten Abend alkoholisiert gewesen sei.

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Außerdem stellte er klar: Der Rapper wollte gewiss keine Sauerstoffflasche stehlen. Viel mehr hätte er sich einen Spaß erlauben wollen, vermutete der Zeuge. Dass es sich bei der Gerätschaft, an der Gzuz zog, um eine solche Flasche gehandelt hatte, hätte er gar nicht wissen können, so der Zeuge.

Anschließend sei er nach Aufforderung eines Freundes unverrichteter aus dem Wagen gestiegen, nicht geflohen. Nach Diebstahl fühlte es sich für den 40-Jährigen nicht an.

Dieser Meinung waren auch Gzuz' Anwälte Christopher Posch (46) und Ulf Dreckmann. Versuchter Diebstahl liege nicht vor. Der Rapper wollte nur Spaß haben und "Unfug" zu treiben.

Gzuz zahlte Geldstrafe nicht

Der 187-Rapper entschuldigte sich während der Verhandlung.
Der 187-Rapper entschuldigte sich während der Verhandlung.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Gzuz entschuldigte sich anschließend reumütig für die "dumme Aktion" bei beiden Rettungssanitätern. "Scheiß Aktion, war unnötig", es tue ihm leid. Er wollte nichts klauen, beteuerte Klauß im Gerichtssaal. Schon in erster Instanz hatte sich der Angeklagte bei den beiden entschuldigt.

Wie die vorsitzende Richterin Dr. Dietrich am Donnerstag mitteiltet, habe Gzuz eine Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro aus dem Jahr 2019 wegen Beleidigung bislang noch nicht bezahlt.

Blöd gelaufen. Trotz eigentlichem Verschlechterungsverbot könnte ihm nun doch noch eine härtere Strafe drohen.

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Am 3. Februar wird weiter verhandelt.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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