Fall Gil Ofarim: Prozess-Beginn steht fest
Leipzig - Der Fall Gil Ofarim (40) geht vor Gericht! Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung seines umstrittenen Instagram-Videos hat das Leipziger Landgericht die Anklage gegen den Musiker zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Ofarim wird demnach weiterhin vorgeworfen, sich der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Verleumdung, strafbar gemacht zu haben.
Der 40-Jährige hatte im Oktober vergangenen Jahres ein Video vor einem Leipziger Hotel aufgenommen und darin behauptet, ein Mitarbeiter des Hotels habe ihn aufgefordert, "seinen Stern wegzupacken", damit er einchecken könne.
Das Video löste eine Welle der Solidaritätsbekundungen mit Ofarim sowie der Kritik gegenüber dem Hotel aus. Leipzigs Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen sich der Angelegenheit an, ermittelten zunächst gegen den Hotelmitarbeiter. Dieser wiederum wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an.
Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft zu der Einschätzung gekommen, dass sich der Fall nicht so zutrug, wie es Ofarim beschrieben hat. Demnach hat der 40-Jährige die Unwahrheit gesagt. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Hotelmitarbeiter wurde daraufhin eingestellt und Klage gegen Ofarim erhoben.
Das Landgericht hat zusätzlich zur Anklage der Staatsanwaltschaft auch die Nebenklage des Hotelmitarbeiters zugelassen. Sieben Verhandlungstage wurden zunächst angesetzt, der erste am 24. Oktober.
Entscheidung über zweites Verfahren steht noch aus
Das Gericht wies darauf hin, dass im Fall einer Verurteilung Ofarims auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.
Offen ist derzeit noch, inwiefern der 40-Jährige auch wegen falscher Versicherung an Eides Statt der Prozess gemacht werden könne. Eine entsprechende Anklage habe die Staatsanwaltschaft am Montag erhoben.
Ofarim soll sowohl beim Kölner als auch Leipziger Landgericht einstweilige Verfügungen gegen Presseveröffentlichungen beantragt und dabei wahrheitswidrig versichert haben, er habe nie geäußert, dass das von ihm erstellte Video "viral gehen" soll.
Eine Entscheidung über die Eröffnung dieses Verfahrens sei noch nicht getroffen worden.
Titelfoto: Tobias Hase/dpa