Lappenlos durch die Stadt: Oliver Kahn erneut ohne Führerschein?

München - Beim FC Bayern München freut man sich über jeden Punkt auf dem Weg zur inzwischen bereits elften Meisterschaft in Folge. Privat dürfte das bei Oliver Kahn (53) hingegen etwas anders aussehen ...

Oliver Kahn (53) hat offenbar erneut seinen Führerschein verloren.
Oliver Kahn (53) hat offenbar erneut seinen Führerschein verloren.  © Sven Hoppe/dpa

Denn wie die Bild-Zeitung erfahren haben will, hat der Vorstandschef des Rekordmeisters einmal mehr seinen Führerschein abgeben müssen. Bereits im Februar 2022 soll Kahn einen Monat auf seine Füße oder den Beifahrersitz angewiesen gewesen sein.

Dem Bericht zufolge war der Ex-Torhüter damals in Hessen mit seinem Fahrzeug zu schnell unterwegs gewesen. Was im neuerlichen Fall zum Verlust der Fahrlizenz geführt haben soll, bleibt unbeleuchtet.

Die Folge, an die auch die Beweisführung geknüpft ist: Der 53-Jährige wurde nach dem Testspiel gegen RB Salzburg von Bruno Kovacevic (64), der schon Uli Hoeneß (71) kutschiert hatte, nach Hause gebracht.

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Nach dem Remis gegen den 1. FC Köln sowie am Mittwochvormittag bei der Ankunft an der Säbener Straße saß demnach Ehefrau Svenja (41) hinter dem Lenkrad, Kahn einmal mehr lediglich auf dem Beifahrersitz des Wagens.

Führerscheinverlust in Deutschland: Wer zu schnell fährt, fährt vorerst gar nicht mehr

Zur Erinnerung: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 41 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird oder innerorts das Tempolimit um mehr als 31 km/h überschreitet, ist seinen Führerschein für mindestens einen Monat los.

Vorsicht! Wird innerhalb eines Jahres eine wiederholte Geschwindigkeitsübertretung von 26 Kilometern pro Stunde oder mehr festgestellt, ist man ebenfalls für einen Monat (oder noch länger) auf eine entsprechende Mitfahrgelegenheit angewiesen.

Wenn acht Punkte in Flensburg angesammelt wurden, ist die Fahrlizenz sogar für mindestens ein halbes Jahr weg. In diesem Fall erfolgt auch kein Rückerhalt nach einer Frist, sondern es muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Aus heiterem Himmel kann dies jedoch nicht geschehen, Verkehrssünder müssen bei fünf Punkten verwarnt werden.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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