Kirche will Mieterin mit miesen Tricks aus Wohnung werfen

Der Pfarrer der Gemeinde Peter Gede kündigte Bettina Henneke.  © Karl Finke

Büren - Normalerweise ist das Pfarrhaus in Büren-Weiberg ein extrem friedlicher Ort. Aber jetzt sorgt der Pfarrer der Gemeinde für erheblichen Stress, denn er will die derzeitige Mieterin bereits ein gutes halbes Jahr nach ihrem Einzug aus der Wohnung klagen.

Im Jahr 2016 zog Bettina Henneke mit der Erlaubnis des Pfarrers in das leer stehende Pfarrhaus und fand so die perfekte Wohnung für sich. Die 52-Jährige steckte viel Arbeit und Herzblut in die Wohnung und verlegte neue Bodenbelege und strich die Wände.

Im Januar 2017 dann aber der Schock. Am Telefon erklärte ihr Pfarrer Peter Gede aus heiterem Himmel, dass sie ausziehen müsse, da er Eigenbedarf für die Wohnung anmelde. Auch eine Kündigung hatte sie zwei Tage später im Briefkasten. In dieser Stand, dass "erhebliche Kosten" auf sie zukommen würden, wenn sie sich weigere auszuziehen.

Hennke zog aber nicht aus, sondern hielt dem Druck der katholischen Kirche stand, die im Sommer 2017 anfing, mit miesen Tricks zu arbeiten. So wurde der Streit in den Pfarrnachrichten abgedruckt und ans schwarze Brett geschlagen.

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Bettina Henneke sieht sich im Recht und nahm sich einen Anwalt.  © Karl Finke

Schließlich erfuhr die 52-jährige Mieterin auch den eigentlichen Grund, warum sie ausziehen sollte. Der neue Vikar der Gemeinde Tobias Schulte sollte einziehen, um dort seine Habilitation zu schreiben.

"Der war doch schon da, als mir die Wohnung vermietet wurde", erklärte Henneke verwundert gegenüber der Neuen Westfälischen.

Pfarrer Gede hingegen sieht keine Fehlentscheidung in seinem Handeln und erklärte, dass der neue Mitarbeiter Schulte sich erst einmal einarbeiten musste und zudem damals nicht abzusehen war, dass dieser ins Pfarrhaus in Weiberg ziehen wolle.

Damals wie heute hätte er seinem Empfinden nach nur im Sinne der Gemeinde gehandelt. Zudem gab er an, dass das Pfarrhaus seine Dienstwohnung sei, die die Kirche allerdings auch an andere Personen vermieten dürfe. Nun benötige die Gemeinde allerdings die Wohnung, weswegen die Mieterin seiner Meinung nach ausziehen müsse.

Inzwischen hat sich die 52-Jährige einen Anwalt genommen und geht gegen die Kündigung der Wohnung vor, was für Bettina Henneke weitreichende Folgen hat. Einige Menschen im Dorf würden sie mittlerweile nicht mehr grüßen.

Die erste mündliche Verhandlung fand bereits vor dem Paderborner Amtsgericht statt. Weiter geht es in ihrem Fall Anfang März. Dann sollen Zeugen vernommen werden, die der Kirche bestätigen, dass Henneke mitgeteilt worden war, dass sie bei Eigenbedarf ausziehen müsse.