Traumatisiert durch Amok und Suizid-Einsätze: Ex-Rettungssanitäter klagt vor Bundessozialgericht

Kassel - Ein ehemaliger Rettungssanitäter will eine posttraumatische Belastungsstörung vor dem Bundessozialgericht in Kassel als Folge seiner Einsätze anerkennen lassen.

Das Bundessozialgericht wird sich am Donnerstag mit dem Fall eines Rettungssanitäters beschäftigen.  © Swen Pförtner/dpa

Die Richter werden sich an diesem Donnerstag (10 Uhr) mit dem Fall des Mannes aus Baden-Württemberg befassen.

Nach Angaben des Gerichts war der Kläger unter anderem beim Amoklauf an einer Schule in Winnenden im Jahr 2009 mit mehreren Toten sowie bei mehreren Suiziden vor Ort.

Er fordert die Anerkennung einer solchen Belastungsstörung als sogenannte Wie-Berufskrankheit.

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Wie-Berufserkrankungen sind nicht in der Liste der Berufskrankheiten erfasst, können aber in sehr eingeschränkten Ausnahmen als solche anerkannt und bei Anträgen entsprechend behandelt werden.

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Zuvor hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anerkennung nicht gegeben seien.

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Update: 14.39 Uhr

Sozialgericht vertagt Entscheidung

Das Bundessozialgericht in Kassel setzt nach eigenen Angaben erstmals in seiner Geschichte einen externen Gutachter ein.

Der Sachverständige soll laut Gericht klären, ob es aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht hinreichend Erkenntnisse darüber gibt, dass Rettungssanitäter berufsbedingt ein erhöhtes Risiko tragen, an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) zu erkranken.

Damit vertagte die oberste Instanz am Donnerstag eine Entscheidung.

Die beklagte Unfallversicherung lehnt die Anerkennung der PTBS als oder wie eine Berufskrankheit ab. Es lägen keine neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse für ein deutlich erhöhtes Risiko bei Rettungssanitätern für die Entwicklung einer solchen psychischen Störung vor.

Die Vorinstanzen waren dieser Argumentation gefolgt.

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