Leipzig - Sie hat es wieder getan! Sachsens älteste Trickbetrügerin stand mit nunmehr fast 82 Jahren wieder vor dem Kadi. Und auch diesmal kam Ursula T. um vergitterte Fenster herum.
Diese Frau ist ein kriminalistisches Phänomen: Jahrelang hatte Gauner-Ursel im Auftrag einer aus der Türkei agierenden Bande Opfer von telefonischen Trickbetrügereien abkassiert. Mal als angebliche Bankangestellte, mal als vermeintliche Rentenbeauftragte nahm die gepflegte Seniorin anderen Rentnern ihr Erspartes ab. Nach Abzug ihrer Unkosten schickte sie das erschwindelte Geld dann in die Türkei (TAG24 berichtete).
Im Oktober 2014 gelobte Gauner-Ursel vor Gericht hoch und heilig Besserung. Das bewahrte sie vorm Knast - 20 Monate auf Bewährung gab es damals.
Doch die einstige Näherin machte weiter. Diesmal jedoch ohne "Kundenkontakt". Laut Anklage stellte Ursula T. der Türken-Bande nun ihre Konten zur Verfügung. Opfer von telefonischen Gewinnspiel-Trickbetrügereien überwiesen fortan die von ihnen verlangten "Gewinn-Gebühren" an Gauner-Ursel. Die hob die Kohle dann ab und schickte sie über Geldtransferdienste oder per Paket in die Türkei - in den vier angeklagten Fällen der Geldwäsche fast 5400 Euro!
"Ich habe am Telefon meine Anweisungen bekommen, was das für Geld war, wusste ich nicht", stammelte Gauner-Ursel vor Gericht.
Angeblich habe sie an den Deals nicht mal etwas verdient, nur ihre Unkosten gedeckt. Warum sie sich trotz drohender Haftstrafe wieder auf die Gaunerei einließ? Schulterzucken.
Dieses merkwürdige Verhalten rief Gerichtspsychiater Dr. Peter Schönknecht auf den Plan. "Eine toxische Mischung aus krimineller Gewöhnung und Pflichterfüllung", analysierte der Professor. Da Schönknecht bei der 81-Jährigen zudem eine beginnende Alzheimer-Demenz und Schwerhörigkeit diagnostizierte, sah das Gericht am Ende von einer Verurteilung ab.
Gauner-Ursel, die im September 82 Jahre alt wird, musste sich statt dessen verpflichten, ihr Kontakt-Handy zur Türken-Bande dem Gericht zu übereignen und sich bei der Gedächtnisambulanz der Uniklinik in Behandlung zu begeben. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.