Luchse getötet, Otter ertränkt: Jäger sieht Strafe für seine Gräueltaten nicht ein

Regensburg - Ein Jäger wildert im eigenen Revier und tötet einen Luchs - dafür ist der Mann aus dem Bayerischen Wald zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Jäger wurde verurteilt, doch damit ist er nicht einverstanden. (Symbolbild)  © Carsten Rehder/dpa

Auch seinen Jagdschein musste er abgeben. Aus Sicht mehrerer Naturschutzverbände ein Urteil mit Signalwirkung: "Die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere ist kein Kavaliersdelikt".

Sowohl Jäger als auch Staatsanwaltschaft haben gegen das von großem Medienrummel begleitete Urteil Rechtsmittel eingelegt. Am Montag beginnt in Regensburg der Berufungsprozess.

Der 54-jährige Jäger will seinem Verteidiger zufolge einen Freispruch bezüglich der Luchs-Tötung erwirken. Diesen Vorwurf hatte der Mann im Herbst vor dem Amtsgericht Cham zurückgewiesen. Er war zudem verurteilt worden, weil er ein verbotenes Nachtsichtgerät besessen hatte.

Richter und Staatsanwältin hatten keine Zweifel daran, dass der Jäger einen Luchs in eine Falle gelockt und erschossen hat. Zeugen hatten den Mann schwer belastet. Er habe ihnen von seinen Wildereien berichtet, sagten sie. Vor Gericht sagte der Jäger, die zwei Meter lange Falle habe sein Vater für Füchse aufgestellt. Das glaubte das Gericht aber nicht. Die Falle sei für Füchse zu groß und der Vater habe zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen.

Die beiden Zeugen hatten sich als Jagdgäste in einer Ferienwohnung der Familie des Jägers einquartiert, um - so sagten sie ihm - auf Rotwildjagd zu gehen. Sie ließen sich das Revier zeigen und sprachen den Mann auf Luchs-Tötungen an. Nach und nach soll ihnen dieser gezeigt haben, wo und wie er Luchse erlegte und ließ die beiden Männer Fotos von der Falle machen.

Auch habe der Jäger erzählt, schon einen Wolf geschossen und in einem Teich einen Fischotter ertränkt zu haben. Die Zeugen gingen zur Polizei.

Anzeige

Jäger prahlt mit seinen Taten, jetzt will er dafür freigesprochen werden

Ob Luchs oder Fischotter: Viele Wildtiere fielen dem Jäger zum Opfer. (Bildmontage)  © Patrick Pleul/zb/dpa, Walter Bieri/KEYSTONE/dpa

Ein Polizist schilderte, dass bei dem 54-Jährigen in einer Vitrine ein Glas mit zwei Luchsohren und Luchskrallen gefunden worden sei. Gutachten hätten zudem ergeben, dass in der Falle Reh-Haare sowie Knochenteile gefunden wurden - wohl als Köder für Luchse.

Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz (BN) zufolge in Deutschland. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebiet der Nationalparks Bayerischer Wald/Böhmerwald angesiedelt. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Die Tiere sind streng geschützt.

Der Bayerische Jagdverband (BJV), der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der WWF Deutschland hatten vor dem Chamer Prozess von der Staatsregierung eine "Anti-Wilderei-Offensive" gefordert.

Nach der sollten Artenschutzdelikte in Bayern zentral dokumentiert und veröffentlicht werden. Eine Reaktion seitens der Politik hätten sie noch nicht bekommen, wie ein WWF-Sprecher jüngst sagte.