Ihr leidet unter Angststörungen? Eine App kann helfen!
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Sachsen/Thüringen – Das Handy ist im Alltag ein treuer Begleiter geworden. Und seit Oktober 2020 kann es auch offiziell bei der Behandlung von Krankheiten unterstützen.
Denn die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind ab sofort per App verfügbar!
Wie das geht? Wir klären Euch auf!
Das sind die DIGA-Apps:

Allgemein werden die DiGAs auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet.
Das heißt: Ärzte dürfen ab sofort allen gesetzlich Krankenversicherten viele Gesundheits-Apps, die als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugelassen sind, verschreiben.
Mithilfe von Apps, in denen Ihr z.B. Tagebücher dokumentieren könnt, sollen Ärzte und Patienten bestimmte Krankheiten leichter erkennen, überwachen, behandeln oder lindern können.
Natürlich müssen diese Apps offiziell als Medizinprodukt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz: BfArM, zugelassen sein. Zudem muss der Patient einen echten Nutzen daraus ziehen können.
Tinnitus, Schlaflosigkeit, Angst- oder Panikstörungen, Arthrose oder Übergewicht sind die ersten fünf Krankheitsbilder, für die Apps verschrieben werden können.
Hier findet Ihr die bisher zugelassenen Apps!
Das Beste: Die entstehenden Kosten werden sogar von der AOK PLUS übernommen.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten:

Ist eine DiGA dann offiziell beim BfArM gelistet und damit für Ärzte und Therapeuten zur Verschreibung freigegeben, gibt es zwei Wege, auf denen Ihr sie kostenlos erhalten könnt:
1. Entweder als Verordnung vom Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder dem Arzt eines Krankenhauses.
2. Oder Ihr beantragt sie direkt über die AOK PLUS, sofern Ihr dort versichert seid und die medizinische Notwendigkeit nachweisen könnt.
Die (Selbst-)Verordnung schickt Ihr über die Meine AOK-App, die Online-Filiale, oder per Post an die AOK PLUS oder Ihr gebt sie direkt in einer Filiale ab.
Nach der Prüfung bekommt Ihr dann einen Rezeptcode, mit dem Ihr die DiGA aktivieren könnt.
Die AOK PLUS rechnet die Apps dann direkt mit dem Anbieter ab.
Weitere Informationen zu DiGAs findet Ihr auf der Seite der AOK PLUS.
Titelfoto: Pixabay