Wer gepflegt werden muss, kriegt 125 Euro im Monat extra

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Sachsen/Thüringen – Die Pflege zu Hause kann anstrengend und herausfordernd sein. Um dabei Unterstützung zu erhalten, steht den Bedürftigen in häuslicher Pflege der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu.

Im vergangenen Jahr haben rund 30 Prozent der AOK PLUS-Versicherten diese Leistung nicht in Anspruch genommen.

So hilft der Entlastungsbetrag

© 123rf, Cathy Yeulet

Oft wissen sie nicht, welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote für diesen Betrag in Anspruch genommen werden können, wer die Leistungen dazu erbringen darf und wie die Abrechnung funktioniert.

„Diese zusätzliche Leistung soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Wir wollen dazu ermutigen, sie verstärkt in Anspruch zu nehmen“, betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS.

„Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“

Alle Pflegebedürftigen, die ambulante Leistungen der Pflegeversicherung bekommen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen.

Dieses Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden. Zum Beispiel zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung von beispielsweise Arztterminen.

Diese Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden.

Das heißt: Insgesamt stehen pflegebedürftigen Versicherten pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro zu.

Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2020 können angespart und sogar in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.

AOK PLUS berät Euch zu Entlastungsleistungen

© 123RF, kzenon

Die AOK PLUS informiert Euch aktuell telefonisch unter der Service-Hotline 0800 10 59 000 welche zertifizierten Anbieter diese Entlastungsleistungen erbringen.

Im online AOK-Pflegenavigator über das Auswahlfeld „Unterstützung im Alltag - anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste" findet Ihr eine Übersicht über Anbieter in Eurer Nähe.

Eine Übersicht zu dem Thema Entlastungsleistungen, was das genau ist, wem sie zustehen und wer sie erbringen darf, findet Ihr HIER.

Weiterhin bietet die AOK PLUS ihren Versicherten die Möglichkeit, den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung online zu stellen.

Zudem kann das Angebot des Online-Pflegekurses eine erste Möglichkeit für pflegende Angehörige sein, eine Hilfestellung im Alltag zu erhalten.

Hier geht's zum Onlineangebot!

Also, lasst Euch bei der AOK PLUS ausführlich zu Euren individuellen Ansprüchen und Unterstützungsangeboten beraten.

Titelfoto: 123rf, Cathy Yeulet