Diese Apps können Dir helfen, wieder gesund zu werden

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AOK PLUS – Digitale Helfer erleichtern unseren Alltag seit Langem auf vielen Gebieten

Warum sollen sie dann nicht auch bei der Behandlung von Krankheiten unterstützen?

Die AOK PLUS weiß, wie Du sie erhältst und wofür es welche gibt.

AOK PLUS stellt Dir 300 Euro für digitale Gesundheitshelfer zur Verfügung

Unterstützend zu anderen Vorsorge-Angeboten übernimmt die AOK PLUS auch die Kosten von Gesundheits-Apps.
Unterstützend zu anderen Vorsorge-Angeboten übernimmt die AOK PLUS auch die Kosten von Gesundheits-Apps.  © 123RF/peopleimages12

Um Dich bestmöglich beim Gesundwerden zu unterstützen, bietet Dir die AOK PLUS mehrere Apps an:

  • Mit Neolexon werden Kinder zwischen drei und sieben Jahren auf eine abwechslungsreiche Art und Weise beim Aussprachetraining zu Hause unterstützt.
  • Versicherte mit Neurodermitis erhalten mit der App Nia Unterstützung beim Umgang mit der Erkrankung, z. B. zum Erkennen von Schubauslösern, der Kontrolle des Hautzustandes und liefert Fachwissen.
  • Die natürliche Familienplanung wird mit der App OvulaRing unterstützt. Diese erkennt die fruchtbaren Tage von Frauen und hilft so, den Kinderwunsch wahr werden zu lassen.

Willst Du die Apps nutzen, geht das ganz einfach: Du musst lediglich die Rechnung sowie eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung bei der AOK PLUS einreichen und schon werden Dir die Kosten erstattet. Bis zu 300 Euro pro Jahr stehen Dir dafür zur Verfügung.

Übrigens: Das Einreichen funktioniert einfach und bequem auch digital über das Onlineportal "Meine AOK" oder die App "Meine AOK".

Weitere Infos dazu findest Du auf der Homepage der AOK PLUS.

Digitale Gesundheitsanwendungen nutzbar

Seit einiger Zeit gibt's sogar Apps, die Dir von Deinem Arzt verschrieben werden können.
Seit einiger Zeit gibt's sogar Apps, die Dir von Deinem Arzt verschrieben werden können.  © 123rf/stockbroker

Es gibt auch Apps, die Dir direkt von Deinem Arzt verschrieben werden können. Diese sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen, oft DiGAs genannt, werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und können dann verordnet werden.

Bisher sind 53 DiGAs gelistet und betreffen u.a. Erkrankungen der Atemwege, von Herz und Kreislauf, Krebs, Ohren, Psyche sowie Muskeln, Knochen und Gelenke.

Eine genaue Auflistung bietet das DiGA-Verzeichnis, inklusive aller Informationen zu den jeweiligen Anwendungen.

Titelfoto: 123rf/stockbroker