Mein Kind ist krank! So unterstützt die AOK PLUS

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AOK PLUS In der kalten Jahreszeit geht es oft schnell: Die Kleinen werden krank und brauchen viel Pflege, damit sie wieder schnell gesund werden!

Wer sich entscheidet, sein krankes Kind zu Hause zu betreuen, hat in der Regel Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Was Ihr dazu wissen solltet, erfahrt Ihr von der AOK PLUS.

Anträge auf Kinderkrankengeld haben sich fast verdoppelt

Die Anzahl der Anträge auf Kinderkrankengeld bei der AOK PLUS hat sich während der Corona-Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt.
Die Anzahl der Anträge auf Kinderkrankengeld bei der AOK PLUS hat sich während der Corona-Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdoppelt.  © AOK PLUS

Während der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Anträge auf Kinderkrankengeld bei der AOK PLUS im Vergleich zu den Vorjahren fast verdoppelt.

Im Jahr 2017 waren es noch gut 324.000 Anträge, im vergangenen Jahr stieg die Anzahl auf mehr als 643.000.

In diesem Jahr rechnet die AOK PLUS mit über 580.000 Anträgen auf Kinderkrankengeld.

Mehr als 82,6 Millionen Euro wurden den AOK PLUS-versicherten Eltern in Sachsen und Thüringen 2023 bereits ausgezahlt.

Wann habt Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Berufstätige haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, so könnt Ihr Euch auf die Genesung der Kleinen konzentrieren.
Berufstätige haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, so könnt Ihr Euch auf die Genesung der Kleinen konzentrieren.  © AOK PLUS

Das Kinderkrankengeld lässt sich unter bestimmten Bedingungen ganz einfach beantragen.

Die Voraussetzungen sind u.a.:

  • Ihr seid berufstätig und habt selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Euer Kind ist gesetzlich versichert und nicht älter als elf Jahre.
  • Es gibt im Haushalt keine andere Person, die das Kind pflegen kann.
  • Es liegt eine ärztliche Bescheinigung der Erkrankung vor.

Neu ab 2024: Dauerhaft mehr Kinderkrankentage

Im Jahr 2024 werden die Kinderkrankentage auf 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht.
Im Jahr 2024 werden die Kinderkrankentage auf 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht.  © AOK PLUS

Gute Nachrichten für Eltern: Ab dem 1. Januar 2024 gibt's mehr bezahlte Kinderkrankentage. Der gesetzliche Anspruch wird von bisher zehn auf 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht.

Maximal können bei mehreren Kindern 35 Tage im Jahr genommen werden. Seid Ihr alleinerziehend, erhöht sich Euer Anspruch von 20 auf 30 Tage pro Kind bei maximal 70 Tagen im Jahr.

Übrigens: Bis zum 31. Dezember 2023 gelten noch die Sonderregelungen infolge der Corona-Pandemie.

Kinderkrankengeld ohne Attest ist geplant

Bald soll ein ärztliches Attest erst ab dem vierten Tag notwendig sein.
Bald soll ein ärztliches Attest erst ab dem vierten Tag notwendig sein.  © AOK PLUS

Bisher müsst Ihr Euch am ersten Erkrankungstag Eures Kindes in der Arztpraxis melden, wenn Ihr ein ärztliches Attest benötigt.

Auch dies soll sich laut dem Gesetzgeber ändern. Künftig soll der Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein. So könnt Ihr Euch mehr aufs Gesundwerden Eures Kindes konzentrieren.

Kinderkrankengeld soll es von der Krankenkasse in den ersten drei Tagen trotzdem geben. Ab wann und wie dies konkret umgesetzt werden soll, ist allerdings noch unklar.

Antrag ganz einfach per App erstellen

Über die "Meine AOK"-App könnt Ihr den Krankenschein für Euer Kind ganz einfach einreichen.
Über die "Meine AOK"-App könnt Ihr den Krankenschein für Euer Kind ganz einfach einreichen.  © AOK PLUS

Um es den Eltern schon jetzt so einfach wie möglich zu machen, lässt sich bei der AOK PLUS das Kinderkrankengeld ganz bequem und jederzeit per Smartphone beantragen.

Dafür in der "Meine AOK"-App die entsprechende Funktion auswählen, die ärztliche Bescheinigung abfotografieren und hochladen.

Der Antrag wird dann von der Gesundheitskasse bearbeitet. Wie viele Kinderkrankentage Ihr im laufenden Kalenderjahr schon genommen habt, seht Ihr ebenfalls in der App.

Hier findet Ihr weitere Infos rund ums Kinderkrankengeld.

Titelfoto: AOK PLUS