Bin ich im Urlaub krankenversichert? Die AOK PLUS kennt die Antwort

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AOK PLUS – Wer im Urlaub krank wird, den quälen Fragen wie: Ist es etwas Ernstes? Muss ich zum Arzt oder gar ins Krankenhaus? Wie verständige ich mich? Und wer übernimmt die Kosten?

All diese Sorgen zu Krankenversicherung, Arztbesuchen oder Behandlungen im Ausland kennt die AOK PLUS und weiß, was Ihr dabei beachten müsst.

Hier gibt's alle wichtigen Infos.

Die AOK PLUS ist auch im Auslandsurlaub Euer Ansprechpartner

© AOK PLUS

Halskratzen, Ohrenschmerzen – erste Krankheitssymptome. Im Normalfall ein Fall für den Hausarzt. Aber was tun, wenn man gerade im Ausland ist?

Der Symptomcheck in der App AOK NAVIDA führt mit einfachen Fragen zu möglichen Diagnosen und gibt erste Handlungsempfehlungen. Mit der App könnt Ihr sogar per Videocall zum Arzt.

Vorab wird schnell und einfach geklärt, ob das Krankheitsbild für die Behandlung im Rahmen einer Videosprechstunde geeignet ist. Damit habt Ihr jeder Zeit die Möglichkeit ärztlich beraten zu werden – ganz egal, wo Ihr gerade seid!

Alles, was Ihr dafür braucht, ist ein Smartphone, Internetzugang und die neue App "AOK NAVIDA – Deine persönliche Gesundheitsassistentin".

Hier könnt Ihr die AOK NAVIDA-App im App Store und Google Play Store direkt downloaden.

Versicherungskarte für Europa-Urlaube

© Adobe Stock

Solltet Ihr doch vor Ort einen Arzt aufsuchen wollen, hilft Euch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC), die Ihr auch bei Arztbesuchen in Deutschland benötigt.

Damit seid Ihr nämlich auch in allen Staaten der EU sowie in vielen weiteren europäischen Ländern vollumfänglich im Rahmen der üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Die zeigt Ihr genau wie zuhause beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vor und erhaltet so alle medizinischen Leistungen, die während Eurer Reise notwendig werden.

In vielen Ländern müsst Ihr jedoch für Behandlungen und Medikamente in Vorleistung gehen. Wie viel Ihr zahlen müsst, ist unterschiedlich, ebenso die Art und Weise der Rückerstattung.

In dieser Liste mit Urlaubsmerkblättern findet Ihr alle Urlaubsziele und die dortigen Bestimmungen zur Vorleistung und Rückererstattung von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausbehandlungen oder Zuzahlungen.

So beantragt Ihr einen Auslandskrankenschein

In den meisten europäischen Ländern seid Ihr für medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigt Ihr einen Auslandskrankenschein – eine sogenannte Anspruchsbescheinigung. Ihr könnt sie direkt hier bei der AOK PLUS beantragen.

AOK PLUS empfiehlt: Private Zusatzversicherung abschließen

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Bestimmte zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel einen Krankenrücktransport nach Deutschland, Such- und Bergungsdienste oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind über Eure Krankenversicherungskarte jedoch nicht abgesichert und die AOK PLUS darf meist nur einen Teil der Krankheitskosten erstatten.

Deshalb ist es empfehlenswert, bestehende Leistungslücken mit einer passenden privaten Zusatzversicherung für Auslandsreisen zu schließen.

Außerhalb Europas sollte ohnehin eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, denn dort gilt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

Bereits ab 4,95 Euro Jahresbeitrag erhaltet Ihr (und Eure Familie) für bis zu 56 Tage je Reise einen Extra-Schutz. Hier geht's zur Auslandskrankenversicherung.

Weitere Tipps, worauf Ihr im Sommerurlaub 2022 achten solltet, findet Ihr hier.

Titelfoto: Adobe Stock